Abschnitt 5.2 - 5.2 Dokumentation
Handlungshilfen sollten folgende Aspekte hervorheben:
Die Dokumentation begleitet den Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung. Sie sorgt für eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschutzsituation und unterstützt die Rechtskonformität und die Steuerung der Arbeitsschutzaktivitäten.
Form und Umfang einer Dokumentation hängen ab von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten wie Organisationsstruktur, Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und ggf. gesonderten Anforderungen aus dem Vorschriften- und Regelwerk (zum Beispiel Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Mutterschutzgesetz).
In der Anlage "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" ist in Abschnitt B das Grundverständnis zur Dokumentation näher beschrieben.