DGUV Grundsatz 311-003 - Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Dokumentation

Handlungshilfen sollten folgende Aspekte hervorheben:

  • Die Dokumentation begleitet den Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung. Sie sorgt für eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschutzsituation und unterstützt die Rechtskonformität und die Steuerung der Arbeitsschutzaktivitäten.

  • Form und Umfang einer Dokumentation hängen ab von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten wie Organisationsstruktur, Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und ggf. gesonderten Anforderungen aus dem Vorschriften- und Regelwerk (zum Beispiel Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Mutterschutzgesetz).

In der Anlage "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" ist in Abschnitt B das Grundverständnis zur Dokumentation näher beschrieben.