DGUV Grundsatz 311-003 - Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 - 4 Die Arbeitsschutzorganisation als Grundlage für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung

Handlungshilfen müssen hervorheben, dass die Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 eine grundlegende Verpflichtung des Unternehmers ist.

Es muss in Handlungshilfen verdeutlicht werden, dass die Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen einen wesentlichen Einfluss auf die systematische Planung, Umsetzung und Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen und damit auch auf eine wirksame Gefährdungsbeurteilung hat. Die Handlungshilfen sollten dafür auf geeignete Instrumente wie zum Beispiel den GDA-ORGAcheck hinweisen. Der GDA-ORGAcheck ermöglicht es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen und zu verbessern.

Auf die Rolle von Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsarzt oder Betriebsärztin (BA) sowie weiterer Experten für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb bei der Durchführung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung ist hinzuweisen. Dies gilt auch für die Einbeziehung der Beschäftigten, damit deren Expertise für das eigene Arbeitsumfeld genutzt und die Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen erhöht werden kann.

Handlungshilfen können darauf hinweisen, dass begutachtete oder zertifizierte Arbeitsschutzmanagementsysteme zu einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation führen und die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit systematisch verbessern.