Abschnitt 3.6 - 3.6 Maßnahme
Eine Maßnahme ist eine konkrete Handlung, Anweisung oder Regelung zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.