DGUV Regel 113-603 - Branche Betonindustrie Teil 2: Herstellung von Frischbeton

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Betreiben der Frischbetonmischanlage

3.2.1
Steuerstand und Mischbetrieb

In den Betonmischanlagen wird der gesamte Ablauf durch den Anlagenführer oder die Anlagenführerin gesteuert. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:

  • Starten und Hochfahren der Anlagen

  • Kontrollgänge in der Anlage

  • Für Mischmeister in einem Transportbetonwerk kommt erschwerend hinzu, dass sie häufig für folgende Vorgänge zuständig sind:

    • Disposition der Fahrmischer und Betonpumpen

    • Disposition der Ausgangsstoffe

    • Umgang mit Kunden, Baustellen, Zentraldisposition

    • Umgang mit Störungen und deren Beseitigung

Ein großes Problem stellt die teilweise hohe psychische Belastung durch die geforderte räumliche und zeitliche Flexibilität der Einsatzzeit der Beschäftigten dar.

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Abb. 15
Moderner Steuerstand im Frischbetonwerk

g_bu_285_as_14.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitszeitgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"

g_bu_285_as_21.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen"

  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze"

  • DGUV Information 215-450 "Software-Ergonomie"

g_bu_285_as_66.jpgGefährdungen
  • Psychische Belastung durch Informationsflut, Kommunikationsprobleme, z. B. mit Kundinnen und Kunden oder Fahrern bzw. Fahrerinnen.

  • Psychische Belastung durch unregelmäßige Arbeitszeiten, Überstunden, unvorhersehbare Störungen und Schichtarbeit.

  • Stolpern, Stürzen auf Verkehrswegen, z. B. durch Unebenheiten, Glatteis oder Nässe.

  • Ausbleiben einer schnellen Ersten Hilfe insbesondere bei Arbeiten, welche allein durchgeführt werden müssen.

  • Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen, z. B. von Gesteinskörnungen.

  • Angefahren werden auf dem Betriebsgelände.

  • Belastungen durch ungünstige Ergonomie des Arbeitsplatzes, z. B. der Bildschirmarbeitsplätze.

  • Lärm durch z. B. Mischanlage, Fahrzeuge.

  • Hohe Temperaturen in der Kabine durch Elektroschalteinrichtungen und Sonneneinstrahlung.

  • Elektrische Gefährdung durch z. B. zur Wärmeableitung geöffnete Schaltschränke oder Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln in feuchten Bereichen.

  • Anstoß- und Stoßgefährdung z. B. bei Kontrollgängen.

  • Verletzungen durch Hochdruckwasserstrahl bei automatisierten Reinigungsanlagen.

  • Gesundheitsgefährdung durch Temperaturwechsel zwischen Aufenthalt in der Steuerkabine und Außenbereich in der kalten Jahreszeit.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen
  • Entlasten Sie den Anlagenbediener oder die Anlagenbedienerin durch Verlagerung von z. B. Kundenkommunikation, Disposition, Fahrzeugmanagement.

  • Organisieren Sie eine Vertretungsregelung, z. B. durch Ersatzpersonen, Springer.

  • Sorgen Sie für zeitnahen Arbeitszeitausgleich.

  • Richten Sie zwischen Steuerkabine und Kundenbereich eine räumliche Trennung ein.

  • Ausreichende, automatisch geschaltete Außenbeleuchtung.

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Abb. 16
Höhenverstellbarer Tisch

  • Wasseransammlungen vermeiden durch geneigte Hofflächen und Wasserabläufe.

  • Beseitigen Sie Unebenheiten auf Verkehrsflächen.

  • Vermeiden Sie im Arbeits- und Verkehrsbereich Glatteisflächen, z. B. durch Abstumpfen oder Streuen.

  • Schaffen Sie technische Einrichtungen, die verhindern, dass Gesteinskörnungen herabfallen.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe, Warnkleidung, Wetterschutz- und Thermokleidung, ggf. Gehörschutz und sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird.

  • Legen Sie Verkehrsregelungen fest, um einen sicheren Verkehr zu gewährleisten.

  • Installieren Sie an unübersichtlichen Verkehrsstellen und in Bereichen, die störanfällig und schwierig einzusehen sind, technische Hilfsmittel zur Verbesserung der Sicht, z. B. Spiegel oder Kamerasysteme.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind. Achten Sie besonders auf die Vermeidung von Spiegelungen auf den Bildschirmen, auf ergonomische Bürostühle und höhenverstellbare Arbeitstische.

  • Setzen Sie zur Vermeidung von psychischen Belastungen und Fehlbedienungen ergonomische Software ein.

  • Berücksichtigen Sie die Alleinarbeit des oder der Beschäftigten bei Kontrollgängen und dem Aufenthalt in der Mischanlage und treffen Sie Maßnahmen, um eine wirksame Erste Hilfe gewährleisten zu können, z. B. durch den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen.

  • Sorgen Sie dafür, dass vom Steuerstand aus eine gute Übersichtlichkeit gewährleistet ist, z. B. Sicht zum Fahrmischer, Kameraüberwachung für Anlagenbereiche.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von zu hohen Temperaturen in der Steuerkabine, rüsten Sie diese z. B. mit Klimaanlagen aus.

  • Überprüfen Sie die Lärmbelastung in der Steuerkabine und veranlassen Sie technische Lärmschutzmaßnahmen, z. B. Lärmschutzfenster, wenn dies erforderlich ist.

  • Weisen Sie an, dass bei Lärmeinwirkungen die Fenster und Türen des Steuerstandes geschlossen bleiben.

  • Zur Vermeidung von elektrischer Gefährdung durch offene Schaltschränke können Sie diese z. B. klimatisieren.

  • Vermeiden Sie Anstoßstellen. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen und polstern Sie die Anstoßstellen.

  • Lassen Sie automatische Hochdruckreinigungsanlagen sicherheitstechnisch so gestalten, dass beim Öffnen und bei geöffneten Sichtöffnungen ein Anlaufen der Reinigungsanlage zwangsläufig ausgeschlossen ist.

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Abb. 17
Auf blendfreie Positionierung des Bildschirms achten

3.2.2
Förderanlagen

Mit Förderanlagen werden Gesteinskörnung, Bindemittel, Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel in Vorratssilos und -behälter und von dort in den Betonmischer transportiert. Anlagen zur Förderung sind:

  • Förderbänder, Becherwerke, Kübelkrananlagen, Schrapper, Aufzugskübelbahnen, Vibrationsrinnen, fahrbare Wiegebehälter

  • Pumpen und Rohrsysteme für Zugabewasser, flüssige Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel

  • Förderschnecken, Zellradschleusen und pneumatische Förderanlagen für Bindemittel und Zusatzstoffe

Während des Mischvorganges erfolgt der automatische Betrieb der Förderanlagen. Schutzeinrichtungen an Förderanlagen verhindern das Eingreifen in Gefahrstellen oder den Aufenthalt in Gefahrbereichen. Häufige Probleme entstehen durch Verunreinigungen, wenn zu deren Beseitigung in automatische Bereiche eingegriffen oder Schutzeinrichtungen entfernt und nicht wieder montiert werden.

g_bu_285_as_14.jpgRechtliche Grundlagen
  • Produktsicherheitsgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.1) "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.9 "Betreiben von Stetigförderern"

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Abb. 18
Vor-Ort-Steuerung um Becher des Becherwerkes zu positionieren

g_bu_285_as_21.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 208-018 "Stetigförderer"

  • DIN EN 618:2011-04 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV- Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Schüttgut ausgenommen ortsfeste Gurtförderer"

  • DIN EN 620:2011-07 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV- Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut"

  • DIN EN 60204-1:2006 "Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen"

  • DIN EN ISO 13857: 2008 "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen"

  • Merkblattreihe T008 "Maschinen Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen" der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

g_bu_285_as_66.jpgGefährdungen
  • Eingezogen oder gequetscht werden an den beweglichen Teilen der Förderanlagen.

  • Getroffen werden durch herunterfallendes Fördergut aus Förderanlagen.

  • Stolpern und Stürzen durch ausgetretenes Fördergut aus den Förderanlagen.

  • Verletzt werden durch mit Druck aus pneumatischen Förderanlagen und Rohrleitungen austretende Bindemittel und Betonzusatzstoffe.

  • Anstoßen an festen Bauteilen.

  • Verletzt werden bei der Beseitigung von Störungen im Winterbetrieb, z. B. festgefrorene und durchrutschende Förderbänder.

  • Abstürzen, gequetscht werden, getroffen werden bei der Beseitigung von Verstopfungen durch z. B. verklumptes Material an Schiebern, Klappen und auf Rosten.

  • Brandgefahr beim Betrieb von Heizlüftern und beim Abtauen von Frostverstopfungen mit Gasbrennern.

  • Ausrutschen und Stürzen bei Arbeiten in feuchter Arbeitsumgebung.

  • Einwirkung auf Augen, Haut, Atemwege oder Lunge

    • durch aus Förderanlagen ausgetretene Stoffe.

    • durch Austreten von Bindemitteln bei nicht ordnungsgemäß angeschlossenen Fördereinrichtungen, bei Reinigung von Rohrleitungen oder der Filteranlage sowie bei der Probeentnahme.

  • Einwirkung von Lärm und Staub, z. B. beim Betrieb von Elevatoren, pneumatischen Einrichtungen, z. B. an Schiebern und Klappen.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 19
Turmanlage mit Becherwerk

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen für den Betrieb
  • Sorgen Sie dafür, dass alle beweglichen Teile der Förderanlagen so konstruiert und gebaut sind, dass Gefährdungen durch Berührungen dieser Teile oder Aufenthalte in Gefahrenbereichen verhindert sind.

  • Rüsten Sie parallel zu betreibende Förderstränge mit jeweils einem Hauptschalter aus.

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Anlagen mit trennenden oder nicht trennenden Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzzaun, Schutzgitter, Sicherheitsschalter) ausgerüstet sind.

  • Überprüfen Sie, ob alle gefahrbringenden Bewegungen von Not-Halt- Einrichtungen unterbrochen werden können, z. B. Förderbänder, Schrägaufzüge.

  • Verhindern Sie den ungewollten Austritt von Material aus Förderanlagen.

  • Setzen Sie zur Reduzierung von Verschmutzungen des Gurtes an Förderbändern Gurtreinigungseinrichtungen, wie Abstreifer oder Bürsten ein.

  • Stellen Sie regelmäßig die Abstreifer an Förderbändern nach bzw. erneuern Sie diese bei Fehlfunktion.

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Bandanlagen mit Anlaufwarneinrichtungen ausgestattet sind, soweit sie nicht vom Steuerstand aus einsehbar sind.

  • An den Schrapperanlagen sind zu den bisher üblichen Schutzmaßnahmen, wie akustische und optische Warneinrichtungen in Kombination mit Beschilderungen und Not-Halt-Einrichtungen, zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, welche zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen in Ihren Anlagen getroffen werden müssen, z. B. Bereichssicherung mittels Lichtschranken, verriegelte Tore und gewährleisten Sie damit, dass keine Personen bei Betrieb des Schrappers zu Schaden kommen.

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Abb. 20
Gurtbandförderer mit erforderlichen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

  • Vermeiden Sie im Winterbetrieb Wasseransammlungen in den Förderanlagen.

  • Prüfen Sie, ob bei frostgefährdeten Materialboxen ein Leeren der Boxen über Nacht nötig oder möglich ist, um Stopfer zu vermeiden.

  • Setzen Sie geeignete Geräte zur Vermeidung von Einfrierungen ein, z. B. Heizlüfter, Heizschlangen, Dampfleitungen.

  • Entscheiden Sie, ob bei starkem Frost die Anlage ohne zusätzliche Gefährdungen betrieben werden kann oder eine winterbedingte Abschaltung notwendig ist.

  • Achten Sie bei der Beseitigung von Verstopfungen an Schiebern, Klappen und auf Rosten auf einen sicheren Standplatz.

  • Lassen Sie die Klappen und Schieber bei der Beseitigung von Störungen formschlüssig gegen selbständiges Schließen sichern.

  • Entfernen Sie bei der Benutzung von Heizlüftern und Gasbrennern brennbare Materialen aus dem Gefahrenbereich.

  • Verwenden Sie bei unvermeidbaren Nassreinigungsarbeiten im Winterbetrieb warmes Wasser und sorgen Sie für Trittsicherheit durch Einsatz von Streumitteln.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle

    • Betriebsstörungen

    • Wartung und Reinigung

    • Instandsetzung

    • Inspektion

    Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen z. B. folgende Inhalte enthalten:

    • "Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern",

    • "Allpolig vom Netz trennen",

    • "Restenergien berücksichtigen".

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen bei Kontrollarbeiten
  • Sorgen Sie dafür, dass die vorgesehenen Verkehrswege sicher sind und benutzt werden.

  • Veranlassen Sie, dass die Verkehrswege von Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden.

  • Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage.

  • Gewährleisten Sie, dass Öffnungen an Becherwerken mit Schutzeinrichtungen verschlossen sind und sich nur mit Werkzeugen öffnen lassen.

    • Sofern Schutzeinrichtungen ohne ihre Befestigungsmittel in geschlossener Stellung verbleiben, müssen sie elektrisch verriegelt werden.

    • Bei häufig für Kontrollzwecke zu öffnenden Schutzeinrichtungen, kann alternativ hinter der Gehäusetür ein weiteres Schutzgitter fest installiert werden.

  • Müssen an Becherwerken für Kontrollarbeiten Schutzeinrichtungen geöffnet werden, so ist das Becherwerk an der zu öffnenden Kontrollöffnung mit einem Eingriffschutz zu versehen oder sie ist elektrisch zu verriegeln.

  • Setzen Sie für die sichere Positionierung der Becher des Becherwerks z. B. eine Vor-Ort-Steuerung im Tippbetrieb ein bzw. sorgen Sie für eine eindeutige Kommunikation zwischen der Person am Kontrollort und der Person am Bedienstand.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, Staubschutzmasken, geeignete Schutzhandschuhe und ggf. Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird.

3.2.3
Reinigen des Betonmischers

Betonmischer müssen in regelmäßigen Zeitabständen von anhaftenden Betonresten gereinigt werden. Die damit verbundenen manuellen Reinigungsarbeiten müssen durch das Anlagenpersonal bei geöffnetem Betonmischer durchgeführt werden. Insbesondere bei Mischanlagen in der Betonsteinindustrie muss dazu regelmäßig über den offenen Mischerdeckel nachgereinigt oder in den Mischer eingestiegen werden.

Immer wieder ereignen sich bei Reinigungstätigkeiten schwere und tödliche Unfälle durch den ungeplanten Anlauf der Anlagen infolge funktionsuntüchtiger Schutzeinrichtungen bzw. wegen fehlender Abschaltung des Betonmischers über den Hauptschalter.

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Abb. 21
Arbeitsbühne im Austragstrichter

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Abb. 22
Betonmischeröffnung mit elektr. Verriegelung und verschlossener Sichtklappe und dahinterliegendem Schutzgitter

g_bu_285_as_14.jpgRechtliche Grundlagen
  • Produktsicherheitsgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

g_bu_285_as_21.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-079 "Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen"

  • DGUV Information 203-087 "Auswahl und Anbringung von Schlüsseltransfersystemen"

  • BG RCI-Praxishandbuch "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Baustoffindustrie"

g_bu_285_as_66.jpgGefährdungen
  • Verletzt werden durch Anlaufen bzw. Nachlaufen des Rührwerkes und durch Bewegung des Austragsschiebers.

  • Absturz beim Ein- und Aussteigen aus dem Betonmischer und in den Austragstrichter unterhalb des Betonmischers.

  • Anstoßen mit Körperteilen an Maschinenteilen.

  • Getroffen werden von herabfallenden Betonmischerdeckeln oder Werkzeugen.

  • Hautreizungen durch feuchten Beton.

  • Verätzungen beim Umgang mit Zement- bzw. Betonlösern auf Säurebasis.

  • Reizungen von Haut und Augen durch Spritzwasser beim Reinigen mit Hochdruckreiniger.

  • Hautschädigung durch die Einwirkung von Feuchtigkeit und hautschädigenden Stoffen, z. B. Betontrennmitteln.

  • Verletzungen durch Hochdruckwasserstrahl bei automatisierten und manuellen Reinigungsanlagen.

  • Elektrische Gefährdung bei Arbeiten mit ungeeigneten elektrischen Betriebsmitteln im Betonmischer als engem Raum.

  • Lärm durch den Einsatz von Hochdruckreinigern und verwendete Handwerkzeugen, wie z. B. Druckluft- oder Elektrohämmern.

  • Vibration durch den Gebrauch von Druckluft- bzw. Elektrohämmern.

  • Augenverletzungen durch sich lösende Betonbrocken bei Arbeiten mit Druckluft- bzw. Elektrohämmern oder Hammer und Meißel und Hochdruckreinigern.

  • Ungünstige Körperhaltung bzw. Zwangshaltung beim Aufenthalt im Betonmischer.

  • Staub, z. B. beim mechanischen Lösen erhärteten Betons, abgelagerter Zementstaub.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen
  • Zur Reduzierung der manuellen Reinigungsarbeiten sollten moderne Betonmischer mit integrierten automatische Hochdruckreinigungsanlagen ausgerüstet werden.

  • Lassen Sie automatische Hochdruckreinigungsanlagen sicherheitstechnisch so gestalten, dass beim Öffnen und bei geöffneten Betonmischerdeckeln und Sichtöffnungen ein Anlaufen der Reinigungsanlage zwangsläufig ausgeschlossen ist.

  • Wenn bei den Reinigungsarbeiten das Einsteigen in den Betonmischer notwendig ist, sorgen Sie dafür, dass der Betonmischerantrieb über den Hauptschalter abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert wird.

  • Muss zum Reinigen in den Betonmischer eingestiegen werden, beachten Sie die Maßnahmen bei "Arbeiten in engen Räumen" und schließen Sie ggf. Alleinarbeit aus.

  • Gewährleisten Sie, dass der Betonmischerdeckel erst dann geöffnet werden kann, wenn die Mischerwerkzeuge zum Stillstand gekommen sind, z. B. mit Zuhalteschaltungen.

  • Wenn die Mischerwerkzeuge beim Reinigen maschinell gedreht werden, müssen Sie darauf achten, dass dies bei geöffnetem Mischer nur mit einer Tippsteuerung möglich ist. Hierbei sind folgende Regelungen zu beachten:

    • Die Tippsteuerung darf nicht vom Zwangsmischer aus bedient werden können.

    • Bei der Betätigung des Tippbetriebes dürfen sich die Mischwerkzeuge nur jeweils um weniger als 10° im Einhandbetrieb und um weniger als 20° bei der Zweihandsteuerung bewegen.

    • Alternativ können die Mischwerkzeuge, z. B. über einen Frequenzumformer mit einer Zweihandsteuerung und reduzierter Geschwindigkeit, kontinuierlich gedreht werden. Nach dem Loslassen der Zweihandsteuerung ist ein Nachlauf der Mischwerkzeuge so gering wie möglich zu halten, um eine Gefährdung zu vermeiden.

    • Die Vor-Ort-Steuerung wird durch einen Schlüsselschalter betriebsbereit geschaltet, der gleichzeitig die Steuerung vom Steuerstand außer Kraft setzt.

  • Führen Sie regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen der Schutzeinrichtungen durch.

  • Verwenden Sie Ein- bzw. Ausstiegshilfen im Bereich der Betonmischer, wie z. B. Tritte oder Treppen.

  • Gewährleisten Sie einen sicheren Standplatz bei Arbeiten im Bereich des Auslauftrichters. Dies können z. B. geeignete speziell angepasste Konstruktionen sein, welche die Öffnung verschließen.

  • Sorgen Sie für sichere Anschlagpunkte und eine sichere Befestigung der aufgeklappten Betonmischerdeckel. Lassen Sie die Vorrichtungen (z. B. Winden) regelmäßig prüfen.

  • Achten Sie darauf, dass Werkzeuge sicher abgelegt werden, um ein unbeabsichtigtes Hineinstürzen in den Betonmischer zu vermeiden.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel

  • nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe), Gesichtsschutzschild, wasserabweisende Schutzschürze und ggf. Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird.

  • Setzen Sie durch, dass bei Arbeiten in engen Räumen nur geeignete elektrotechnische Betriebsmittel (z. B. Trenntrafo, Schutzkleinspannung) oder Druckluftwerkzeuge verwendet werden.

  • Sorgen Sie für die Verwendung schwingungsgeminderter Werkzeuge bzw. begrenzen Sie erforderlichenfalls die Arbeitszeit mit derartigen Werkzeugen.

g_bu_285_as_19.jpgBeste Praxis

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Abb. 23
Abkippbarer Beladungstrichter

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Abb. 24
Hochdruckreinigungsdüse in Betonmischer

3.2.4
Reinigungsarbeiten im Werk

Reinigungsarbeiten im Werk sind entweder regelmäßig und in Folge von Störungen oder undichten Förderanlagen sowie im Bereich der Förderanlagen und deren Übergabestellen erforderlich. Bei der Beseitigung der ausgetretenen Stoffe treten häufig Absturz-, Quetsch- und Schergefährdungen und Belastungen durch schwere körperliche Arbeiten und Staub auf.

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Abb. 25
Stellungsüberwachung für den Steckbolzen der Kübelaufzugsbahn

g_bu_285_as_14.jpgRechtliche Grundlagen
  • Produktsicherheitsgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lasthandhabungsverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Arbeitsstättenverordnung

  • DGUV Vorschrift 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte"

  • TRGS 559 "Mineralischer Staub"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.1) "Schutz vor Absturz und herabstürzenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.9 "Betreiben von Stetigförderern"

g_bu_285_as_21.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 208-018 "Stetigförderer"

  • DIN EN 620:2011-07 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV- Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut"

  • Unfallbrennpunkte "Silobefüllung"

  • Sicherheitsdatenblätter für Beton

  • Leitmerkmalmethode der BAuA zur Beurteilung von Heben, Halten, Tragen

g_bu_285_as_66.jpgGefährdungen
  • Mechanische Gefährdung durch:

    • anlaufende Maschinen und Anlagenteile, z. B. Kübelaufzug, Förderband und Schieber

    • Restenergien, z. B. angehobene Maschinenteile, Druckluft- und Hydraulikantriebe

    • herabfallende Verunreinigungen.

  • Absturz- und Ausrutschgefahr bei Reinigungsarbeiten an hochgelegenen Stellen.

  • Heben und Tragen von schweren Lasten.

  • Arbeiten in Zwangshaltungen unter beengten Verhältnissen.

  • Gesundheitsgefährdung durch Staubentwicklung, z. B. durch Stemmarbeiten.

  • Gesundheitsgefährdung durch Lärm und Hand-Arm-Vibration bei Verwendung von Drucklufthammer sowie Flüssigkeitsstrahler.

  • Gefährdung durch wegspringende Teile bei Stemm- und Druckstrahlarbeiten.

  • Chemische Gefährdung, z. B. durch Betonlöser (Säuren), Trennmittel oder ausgelaufene Betonzusatzmittel.

  • Biologische Gefährdung durch Taubenkot, Mäusekot.

  • Stolpern und Stürzen, besonders bei Glätte.

  • Anstoß- und Stoßgefährdung.

  • Gesundheitsgefährdung bei Arbeiten im Freien und in unbeheizten Anlagenteilen in der kalten Jahreszeit.

  • Gefährdung durch unzureichende Einweisung, Unterweisung der Beschäftigten von Fremdfirmen (Spediteure).

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Anlagen so konstruiert, gewartet und instandgehalten werden, dass Reinigungsarbeiten minimiert werden.

  • Berücksichtigen Sie bereits bei der Errichtung der Mischanlage sonstige Reinigungsarbeiten mit ausreichenden Platzverhältnissen und anderweitige, die Reinigung erleichternde Maßnahmen (z. B. Hebezeug für Sammelbehälter).

  • Achten Sie auf Funktionstüchtigkeit der Abdichtung geschlossener Anlagenteile, z. B. dichte Mischerdeckel und Schieber sowie funktionstüchtige Abstreifer zur Vermeidung von Verunreinigungen.

  • Treffen Sie Maßnahmen gegen Absturz an hoch gelegenen Reinigungsstellen, z. B. Hubarbeitsbühnen oder Gerüst.

  • Sofern Sie persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz einsetzen müssen, beachten Sie alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen für einen sicheren Einsatz, wie z. B. sichere Anschlagpunkte, Auswahl gesundheitlich geeigneter Personen, Organisation der Rettung im Notfall, regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden, Prüfung der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.

  • Vermeiden Sie Stolperstellen und sorgen Sie für leicht zu reinigende Untergründe.

  • Vermeiden Sie das regelmäßige Heben und Tragen von schweren Lasten.

  • Stellen Sie geeignete Werkzeuge zur Verfügung, um Arbeiten in Zwangshaltung und körperlich schwere Arbeiten zu verringern.

  • Sorgen Sie durch technische bzw. organisatorische Maßnahmen dafür, dass die Belastungen bei Arbeiten in Zwangshaltungen vermieden oder minimiert werden.

  • Bei Reinigungsarbeiten achten Sie auf folgende Regelungen:

    • Lassen Sie die Arbeiten an Anlagen grundsätzlich nur mit montierten Schutzeinrichtungen durchführen.

    • Ist dies nicht möglich, dann müssen die Arbeiten an abgeschalteten und gegen Wiedereinschalten gesicherten Anlagen ausgeführt werden

    • Schließen Sie die Gefährdungen durch Restenergien aus

    • Sichern Sie auch vor- und nachgeschaltete Anlagenteile, z. B.

      • Kübelaufzug - Mischer

      • Übergabe Becherwerk zum Verteilerband auf die gleiche Weise

    • Treffen Sie klare Absprachen, z. B. zum Umfang, Zeitraum und Örtlichkeit der Reinigung.

  • Wenn Sie Fremdfirmen einsetzen, sorgen Sie dafür, dass diese die betrieblichen Arbeitsschutzregeln Ihres Unternehmens kennen und beachten. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Arbeiten koordiniert werden.

  • Sichern Sie bei Reinigungsarbeiten im Befüllbereich des Aufzugkübels diesen z. B. mit mindestens zwei Steckbolzen.

  • Sorgen Sie bei Reinigungsarbeiten auf dem Betonmischer, z. B. in der Kübelaufzugsbahn, für Maßnahmen gegen Absturz, z. B. Klappgeländer, Bühnen.

  • Stellen Sie geeignete Sammelbehälter zur Verfügung, die mittels Hebezeuge z. B. aus dem Reinigungsbereich gehoben werden können.

  • Beseitigen Sie Stäube mittels Staubsauger oder Abspülen mit Wasser.

  • Setzen Sie lärm- und schwingungsgeminderte Druckluftwerkzeuge ein.

  • Beachten Sie die aktuellen Sicherheitsdatenblätter, technischen Merkblätter und erstellen Sie für die Arbeitsplätze und den Umgang mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen, wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe), Wetterschutz- und Thermokleidung, ggf. Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird.

  • Halten Sie an den Anlagen saugfähige Materialien zum Aufnehmen ausgelaufener Flüssigkeiten bereit.

  • Lassen Sie z. B. Tauben- und Mäusekot nur durch Fachfirmen beseitigen.

  • Vermeiden Sie Anstoßstellen. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen und polstern Sie die Anstoßstellen.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle

    • Betriebsstörungen

    • Wartung und Reinigung

    • Instandsetzung

    • Inspektion.

    Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen z. B. folgende Inhalte enthalten:

    • "Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"

    • "Allpolig vom Netz trennen"

    • "Restenergien berücksichtigen".

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Abb. 26
Zentral untergebrachter Hochdruckreiniger für Reinigungsarbeiten mit Verteilleitung

3.2.5
Recyclinganlage und Prozesswasser

An den Betonmischanlagen wird Restbeton wiederaufbereitet. Dies erfolgt durch Auswaschen des Restbetons. Das Wasser wird in geeigneten Becken und Behältnissen gesammelt. In den Wasserbecken wird durch den Einsatz von Rührwerken verhindert, dass sich Schwebstoffe absetzen. Das an den Recyclinganlagen anfallende Wasser wird als Prozesswasser wiederverwendet.

Die Absetz- und Recyclingbecken müssen in regelmäßigen Abständen geleert und gereinigt werden. Wesentliche Gefährdungen sind automatisch anlaufende Anlagenteile und nicht gesicherte freie Wasserflächen. Daraus können sich besondere Gefährdungen ergeben.

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Abb. 27
Fahrmischer mit Restbeton vor Recyclinganlage

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Abb. 28
Recyclinganlage mit abgedecktem Becken

g_bu_285_as_14.jpgRechtliche Grundlagen
  • Produktsicherheitsgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"

g_bu_285_as_21.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 208-007 "Roste - Auswahl und Betrieb"

  • DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitenden Personen"

g_bu_285_as_66.jpgGefährdungen
  • Absturz, Ertrinken und Versinken in Rührwerks-, Betonabsetz- und Schrägbecken.

  • Stolpern, Rutschen und Stürzen auf Verkehrswegen.

  • Einzugsgefahr an den Förderschnecken, Auswaschtrommeln der Recyclinganlage, z. B. am Materialein- und -auslauf sowie an Austragsbändern.

  • Verletzt werden durch automatisch anlaufende Anlagenteile, wie z. B. Rührwerke.

  • Quetsch- und Schergefährdung bei Betrieb und Reinigung des Entleerkastens für Betonpumpen.

  • Rutschgefahr durch Wasser im Bereich der Recyclinganlage.

  • Gefahr durch Glatteisbildung.

  • Reizungen von Haut, Atemwegen und Schleimhäuten und Gefahr ernster Augenschäden durch Wasser mit erhöhtem pH-Wert, z. B. beim Reinigen der Anlage oder durch nicht ordnungsgemäß angeschlossene Pumpen und Fördereinrichtungen.

  • Verletzungen durch Bersten bzw. Platzen von Fördereinrichtungen bei zu hohem Arbeitsdruck und/oder nicht funktionierenden Sicherheitseinrichtungen.

  • Absturz und Einsinken von Fahrzeugen in Wasserbecken.

  • Gefährdung durch unzureichende Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten von Fremdfirmen (Spediteure) über den Betrieb der Recyclinganlage.

  • Lärm, z. B. durch laufende Betonpumpen, Fahrmischer, beim Entleeren an der Recyclinganlage.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen
  • Installieren Sie an den Becken Geländer. Kontrollieren Sie diese regelmäßig.

  • Sichern Sie die Bereiche der Schrägbecken gegen Zutritt von Personen und kennzeichnen Sie den Gefahrenbereich.

  • Prüfen Sie die Abdeckungen regelmäßig auf deren Zustand, z. B. Vollständigkeit, Festigkeit und befestigen Sie Gitterroste formschlüssig gegen unbeabsichtigtes Ausheben und Verrutschen. Achten Sie auf die Einbau- und Verwendungsvorschrift des Herstellers.

  • Statten Sie Ihre Beschäftigten mit Rettungswesten aus, wenn die Gefahr besteht, dass sie bei Arbeiten in ein Wasserbecken fallen können.

  • Prüfen Sie an Hand der Gefährdungsbeurteilung, ob Alleinarbeit im Bereich der Recycling-/Absetzbecken erlaubt ist, legen Sie ggf. die Bedingungen fest.

  • Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um es Personen zu ermöglichen, im Notfall das Becken zu verlassen, z. B. Steigeisen.

  • Sorgen Sie für rutschhemmende und trittsichere Verkehrswege, die von Personen genutzt werden.

  • Beseitigen Sie Stolperstellen und decken Sie Vertiefungen ab.

  • Achten Sie darauf, dass die Einzugsstellen im Bereich von Öffnungen der Schnecken, z. B. durch Gitterstäbe in der Auslauföffnung oder verlängertem Auslaufrohr gesichert sind, rüsten Sie ggf. Sicherheitseinrichtungen nach.

  • Gewährleisten Sie, dass Revisionsöffnungen der Förderschnecken mit Schutzeinrichtungen verschlossen sind und sich nur mit Werkzeugen öffnen lassen.

  • Sofern Schutzeinrichtungen ohne ihre Befestigungsmittel in geschlossener Stellung verbleiben, müssen sie elektrisch verriegelt werden.

  • Achten Sie auf das Vorhandensein von Anlaufwarnungen, wenn eine direkte oder indirekte Einsehbarkeit möglicher Gefahrbereiche vom Bedienstand aus nicht möglich ist.

  • Sichern Sie Einzugsstellen an Förderbändern mit Schutzeinrichtungen.

  • Stellen Sie sicher, dass bei Betrieb und Reinigung des Entleerkastens an Betonpumpen die Sicherheitseinrichtungen wirksam sind.

  • Vermeiden Sie Wasseransammlungen durch geneigte Hofflächen und Wasserabläufe.

  • Vermeiden Sie Sturzgefahr auf Glatteisflächen, z. B. mit abstumpfenden Mitteln.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, geschlossene Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe) und ggf. Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird.

  • Stellen Sie ausreichend Augenspülflüssigkeit zur Verfügung. Diese sollte zu den Betriebszeiten zugänglich sein und frostsicher gelagert sein.

  • Wenn Sie Fremdfirmen einsetzen, sorgen Sie dafür, dass diese die betrieblichen Arbeitsschutzregeln Ihres Unternehmens kennen und beachten. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Arbeiten koordiniert werden.

  • Sorgen Sie für eine dauerhafte und eindeutige Beschriftung der Bedienelemente.

3.2.6
Radlader, Gabelstapler, Hubarbeitsbühne, Gerüste und weitere Arbeitsmittel

Für den innerbetrieblichen Transport sowie bei Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen kommen eine Reihe von Hilfsgeräten zum Einsatz. Insbesondere durch den seltenen Gebrauch dieser Hilfsgeräte können die damit verbundenen Gefahren zu Fehleinschätzungen führen. Fehlende und unklare Absprachen aller Beteiligten beinhalten ebenfalls ein hohes Gefahrenpotential.

Fehlende Qualifikationen, Einweisungen und Unterweisungen bei der Benutzung des Arbeitsmittels sowie Nichtbeachten der Bedienungsanleitungen und Aufbauanleitungen bedeuten besondere Gefährdungen.

g_bu_285_as_9.jpg

Abb. 29
Radlader beim Befüllen der Materialboxen

g_bu_285_as_14.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lärm-Vibrations Arbeitsschutzverordnung

  • DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"

  • TRBS 2121 "Absturzgefährdung - Allgemeine Anforderungen"

  • DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmittel"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

g_bu_285_as_21.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"

g_bu_285_as_66.jpgGefährdungen
  • Abstürzen beim Auf- und Absteigen sowie bei Arbeiten auf den Hilfsgeräten.

  • Anschlagen und Anstoßen in der Fahrerkabine beim Anfahren an feste Gegenstände.

  • Umkippen mit den Hilfsgeräten.

  • Rutschgefahr beim Einsatz von Hilfsgeräten, z. B. Radlader, Gabelstapler bei Glätte.

  • Herausstürzen von Personen aus den Fahrerkabinen und Arbeitseinrichtungen, z. B. dem Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne.

  • Quetschen, Scheren, etc. durch nicht arretierte auswechselbare Ausrüstungen, z. B. Arbeitsbühnen an Gabelstapler.

  • Quetschen beim Verfahren der Hubarbeitsbühne.

  • Elektrische Gefährdung, z. B. durch elektrische Freileitungen.

  • Gefährdungen durch Anfahren der Hilfsgeräte durch z. B. Fahrzeuge.

  • Vibrations- und Lärmbelastung beim Fahren von Radladern und Gabelstaplern.

  • Angefahren oder Überfahren werden etc. von Personen durch fahrende Hilfsgeräte.

  • Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen von Hilfsgeräten und angehobenen Lasten.

  • Brand- und Explosionsgefahr bei unsachgemäßer Starthilfe von Verbrennungsmotoren an Hilfsgeräten.

  • An- und Überfahren von Personen und Hindernissen.

  • Rutschgefahr durch Glätte und Schnee auf Gerüsten und Aufstiegen auf Hilfsgeräten.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass die Hilfsgeräte in einem sicheren Zustand sind und entsprechend den Bedienungsanleitungen der Hersteller bzw. der Aufbau- und Verwendungsanleitungen des Herstellers, z. B. bei Gerüsten eingesetzt werden.

  • Auswechselbare Ausrüstungen müssen entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet werden. Prüfen Sie die Arretierung bei der Verwendung von Anbaugeräten mit Schnellwechseleinrichtungen.

  • Sichern Sie absturzgefährdete Bereiche, z. B. Rampen, gegen seitliches Überfahren der Absturzkanten.

  • Achten Sie darauf, dass Hilfsgeräte sicher aufgestellt und nicht überlastet werden, z. B. Hubarbeitsbühnen.

  • Verhindern Sie die Durchführung von Arbeiten aus Arbeitseinrichtungen, die nicht dafür vorgesehen sind, z. B. der Radladerschaufel.

  • Setzen Sie für eine Verbesserung der Sichtverhältnisse insbesondere beim Rückwärtsfahren technische Hilfsmittel ein, z. B. Kamerasysteme.

  • Kennzeichnen Sie Bereiche mit verminderter Durchfahrtshöhe.

  • Schließen Sie aus, dass Personen beim Heraustreten aus Türen/Toren von vorbeifahrenden Arbeitsmitteln erfasst werden können, z. B. durch Anordnung von Geländern parallel zur Fahrbahn.

  • Achten Sie darauf, dass die eingesetzten Hilfsgeräte gegen unbeabsichtigtes Wegrollen z. B. durch Betätigung der Feststellbremse, gesichert sind.

  • Setzen Sie für die Bedienung von Gabelstaplern, Radladern und Hubarbeitsbühnen nur Personen ein, die

    • mindestens 18 Jahre alt und zuverlässig sind

    • körperlich und geistig geeignet sind

    • ausgebildet und unterwiesen wurden

    • Sie schriftlich beauftragt haben.

  • Sorgen Sie dafür das Arbeitsmittel nicht von unbefugten Personen benutzt werden, z. B. durch Abziehen des Schlüssels oder Sperren des Gerüstes.

  • Benutzen Sie beim Auf- und Abstieg die dafür vorgesehenen Haltegriffe und Tritte/Stufen. Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten Haltegriffe benutzen.

  • Achten Sie auf das Vorhandensein und die Benutzung der Fahrerrückhalteeinrichtungen, z. B. Gurte.

  • Weisen Sie Ihre Beschäftigten an, dass Türen und Fenster der Fahrerkabinen stets geschlossen zu halten sind, um Lärm- und Staubbelastung zu vermeiden.

  • Zur Verringerung der Vibrationsbelastung setzen Sie Geräte mit funktionsfähigen, schwingungsgedämpften, auf das Körpergewicht einstellbaren Sitzen ein und sorgen Sie für ebene, schlaglochfreie Verkehrswege.

  • Regeln Sie den Einsatz der Arbeitsmittel unter Ihren konkreten betrieblichen Einsatzbedingungen und erstellen Sie dazu Betriebsanweisungen.

  • Lassen Sie regelmäßige Prüfungen Ihrer eingesetzten Hilfsgeräte durch eine zur Prüfung befähigte Person sowie eine tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer oder die Fahrerin durchführen.

  • Beauftragen Sie Fachfirmen mit der Durchführung erforderlicher Instandhaltungsarbeiten.

  • Weisen Sie an, dass mechanische Sicherungen bei Reparaturen an Hydraulikeinrichtungen der Hilfsgeräte einzulegen sind.

  • Halten Sie die erforderlichen Sicherheitsabstände zu Freileitungen bzw. elektrischen Einrichtungen ein.

  • Achten Sie darauf, dass es beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und/oder der Betriebsanleitung des Herstellers notwendig sein kann, im Arbeitskorb eine PSA gegen Absturz zu benutzen.

  • Gewährleisten Sie, dass sich keine Personen unter angehobenen Lasten aufhalten.

  • Sichern Sie Gefahrbereiche, in denen Personen durch herabfallende Gegenstände getroffen werden können, durch geeignete Maßnahmen vor dem Betreten (z. B. durch Absperrungen).

  • Achten Sie darauf, dass die Aufstellbereiche der Hilfsgeräte gegen Anfahren von z. B. Fahrzeugen, gesichert sind.

  • Wirken Sie darauf hin, dass klare Absprachen aller beteiligten Personen beim Einsatz von Maschinen/Geräten getroffen werden.

  • Sorgen Sie für die Kennzeichnung von Verkehrswegen und -flächen.

  • Erstellen Sie eine Betriebsanweisung zum sicherheitsgerechten Laden von Akkumulatoren und Fremdstart von Verbrennungsmotoren an Hilfsgeräten.

  • Reinigen und Enteisen Sie beschlagene bzw. zugefrorene Sichtscheiben und Spiegel an Hilfsgeräten, z. B. Radlader.

  • Beseitigen Sie Glätte und Schnee auf Gerüsten und Aufstiegen auf Hilfsgeräten.

  • Vermeiden Sie Rutschgefährdungen von Hilfsgeräten durch ausreichend profilierte Bereifung und Abstumpfen glatter, insbesondere geneigter Fahrwege.

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Abb. 30
Podestleiter für höhergelegene Arbeiten

g_bu_285_as_19.jpgBeste Praxis

Immer wieder wird beobachtet, dass Fahrer und Fahrerinnen von Erdbaumaschinen sich nicht anschnallen, obwohl Gurtsysteme in den Maschinen eingebaut sind. Die Fahrer und Fahrerinnen fühlen sich durch die nicht nachgebenden Gurte eingeengt. Dies kommt bei ALR Gurten (Automatic Locking Retractor) vor, die sich automatisch nachspannen und nicht wieder entspannen.

Neue Gurtsysteme, die auch in PKWs verwendet werden, geben nach und ziehen sich nicht fest. Diese ELR-Gurtsysteme (Emergency Locking Retractor) bieten mehr Bewegungsfreiheit, da der Gurtaufroller im Normalfall nicht blockiert. Wir empfehlen die ELR-Gurtsysteme. Fragen Sie den Maschinenhersteller nach diesem Gurtsystem.