DGUV Regel 113-603 - Branche Betonindustrie Teil 2: Herstellung von Frischbeton

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.5 - 3.5 Innerbetrieblicher Verkehr im Frischbetonwerk

Auf dem Betriebsgelände findet vielfältiger innerbetrieblicher Verkehr statt. So benutzen z. B. gewerbliche und private Kunden, Zulieferer und auch eigene Beschäftigte mit Fahrzeugen dieselben Verkehrsflächen. Durch deren Zusammentreffen entstehen vielfältige Gefährdungen.

Für betriebsfremde Personen und Fahrzeuge bestehen besondere Verkehrssicherungs- und Informationspflichten für Sie als Unternehmer oder Unternehmerin.

g_bu_285_as_64.jpg

Abb. 49
Informationstafel

g_bu_285_as_78.jpg

Abb.50 Trennung der Verkehrswege

g_bu_285_as_14.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Straßenverkehrsordnung (StVO

  • DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.3

  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.8 "Verkehrswege"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 "Beleuchtung"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

g_bu_285_as_21.jpgWeitere Informationen
  • BVNI-info 1/2001 https://www.bv-miro.org/downloads/miro-info/Info_01.pdf Betriebsgelände ist oftmals öffentlicher Verkehrsraum

    • Rechtsgrundlagen

    • Abgrenzungen

    • Konsequenzen

  • DIN ISO 7010:2012-10 "Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen"

g_bu_285_as_66.jpgGefährdungen
  • Anfahren von Personen durch Fahrzeuge.

  • Kollision von Fahrzeugen.

  • Umkippen von Fahrzeugen beim Abladen in Materialboxen etc.

  • Verletzungen beim Fahren mit hochstehender Fahrzeugmulde, z. B. durch Anstoßen an feststehenden Teilen oder Berühren von stromführenden Leitungen.

  • Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, z. B. aufgrund von Verunreinigungen (z. B. durch Gesteinskörnungen), herumliegende Wasserschläuche, defekte Stufen, Stolperstellen, Schlaglöcher, mit Trennmittel benetzte Verkehrswege.

  • Ausrutschen auf Eisflächen.

  • Quetschen, getroffen werden im Arbeitsbereich des automatisiert betriebenen Schrappers z. B. des Kübels.

  • Herabfallende Betonreste aus dem Betonmischerauslasstrichter im Beladeportal.

  • Hineinstürzen, Versinken und Ertrinken in Wasserabsetzbecken der RC- Anlage.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

g_bu_285_as_43.jpg

Abb. 51
ausgehängter Verkehrswegeplan

g_bu_285_as_67.jpgMaßnahmen
  • Weisen Sie separate Verkehrswege für Personen- und Fahrzeugverkehr aus, z. B. durch Markierungen.

  • Installieren Sie an unübersichtlichen Verkehrsbereichen Sichthilfsmittel, z. B. Verkehrsspiegel.

  • Legen Sie Regelungen zur Verkehrsführung, auch Einbahnstraßen, Wartebereichen, Parkflächen und Sperrzonen aus.

  • Legen Sie Verkehrsregelungen fest, z. B. Vorfahrtsregelungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Betriebsgelände. Beachten Sie dabei, dass das Aufstellen von Verkehrszeichen gemäß StVO an bestimmte Festlegungen gebunden ist. Diesbezüglich erteilt Ihnen die zuständige Behörde Auskunft.

  • Weisen Sie unmittelbar im Eingangsbereich des Betriebsgeländes, z. B. durch eine deutlich sichtbare Informationstafel, auf

    • die Regelungen des innerbetrieblichen Verkehrs,

    • die Pflicht zum Tragen von PSA oder Warnkleidung, z. B. Sicherheitsschuhe, Warnweste,

    • Ansprechpartner, z. B. Betriebsleiter, Disponent

    hin.

  • Weisen Sie insbesondere Betriebsfremde darauf hin, dass bestimmte Arbeitsbereiche auf dem Betriebsgelände nicht betreten werden dürfen und informieren Sie diese über die festgelegten Verkehrswege.

  • Weisen Sie auf die besonderen Gefahren, z. B. Radladerverkehr und Schrapperbetrieb hin und sperren Sie Gefahrbereiche, die nicht betreten werden dürfen, ab.

  • Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung der Verkehrswege.

  • Ist ein Rückwärtsfahren nicht zu vermeiden, setzen Sie gemäß Ihrer Gefährdungsbeurteilung eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen um:

    • Einweiser einsetzen und auf gegenseitigen Blickkontakt und eindeutige Absprache der Zeichengebung hinweisen.

    • Rückfahrwarneinrichtungen installieren (akustisch und visuell).

    • Kameraassistenzsysteme, z. B. 360° Rundumsicht (Birdview).

    • Ausreichende Abstände zu allen Verkehrsteilnehmenden und Objekten (seitlicher Abstand rund um den Fahrmischer).

    • max. Schrittgeschwindigkeit fahren.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Verkehrswege frei von Stolperstellen und herumliegenden Gegenständen sind.

  • Sorgen Sie dafür, dass Wasser durch Gefälle in den Verkehrsflächen und Wasserabläufen schnell abfließen kann.

  • Setzen Sie bei Schnee und Eis die allgemeine Räum- und Streupflicht um. Führen Sie einen Räum- und Streuplan ein.

  • Sorgen Sie dafür, dass Personen, die aus Türen oder von Treppen heraustreten, durch z. B. Geländer nicht direkt in Fahrzeugverkehrswege gelangen können.

  • Sorgen Sie für eindeutige Regelung zum Befahren des Beladebereiches, z. B. mittels einer Ampel.

  • Sorgen Sie dafür, dass Kippstellen im Werk eben sind. Müssen Fahrzeuge zum Abkippen eine Schräge befahren und die Gefahr des Abstürzens/Umstürzens besteht, sind Maßnahmen gegen das Überfahren der Kanten zu treffen, z. B. Leitplanken, Wall, Mauer.

  • Installieren Sie in den Bereichen, in denen Anlagenteile von Fahrzeugen beschädigt werden können, einen entsprechenden Anfahrschutz.

  • Sorgen Sie dafür, dass beim Fahren im Gelände, unabhängig von der Geschwindigkeit, immer der Sicherheitsgurt angelegt wird.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten sowie betriebsfremde Personen auf Ihrem Betriebsgelände immer Warnkleidung tragen.