DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 9 - 9 Anhang

Regelwerke im Umgang mit Suchtmitteln Die Betriebs-/Dienstvereinbarung richtet sich nicht gegen Sucht im Allgemeinen, sie richtet sich gegen Sucht am Arbeitsplatz.

So kann z. B. eine Null-Promille-Regelung nicht zu einer Lösung des Alkoholproblems von Einzelnen führen, aber Klarheit schaffen und lässt alkoholkranke und alkoholgefährdete Beschäftigte eher auffallen.