DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 7.8 - 7.8 Auf die Nachsorge kommt es an

Nachsorgemaßnahmen, z. B. der fortlaufende Besuch einer Selbsthilfegruppe, sind zur Vermeidung von Rückfällen unerlässlich.

Aus Sicht von suchtmittelabhängigen und verhaltenssüchtigen Beschäftigten:

Wenn suchtmittelabhängige oder verhaltenssüchtige Beschäftigte nach einer Therapie wieder zurück an den Arbeitsplatz kommen, gilt es, die erlernten Verhaltensveränderungen im Alltag umzusetzen. Die alltäglichen Schwierigkeiten und Frustrationen müssen jetzt ohne Suchtmittel oder Kompensationsverhalten bewältigt werden. Solidarität, Anerkennung und wohlwollende Unterstützung des sozialen Umfelds sind dabei wichtig. Die meisten Rückfälle ereignen sich in den ersten Wochen nach Therapieende. Je öfter Betroffene auch schwierige Situationen ohne Suchtmittel meistern, desto mehr steigt ihre Bewältigungskompetenz und ihr Selbstvertrauen. Das Arbeitsumfeld einschließlich betriebsärztlicher Unterstützung, ehemalige Abhängige, Suchtbeauftragte, Führungskräfte, Kollegen und Kolleginnen können als stabilisierende Größen eine wichtige Rolle spielen.

Aus Sicht des Arbeitsumfeldes:

Um die Reintegration zu unterstützen und Rückfälle zu vermeiden, sollte mit den inner- und außerbetrieblichen Beratungsstellen kooperiert werden. Es sollte möglichst frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie Beschäftigte bei Rückkehr an den Arbeitsplatz wieder eingesetzt werden können.

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte mit der betroffenen Person ein persönliches Gespräch geführt werden. Dieses kann in ein BEM-Verfahren (BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement) eingebettet sein. Hier sollten folgende Aspekte unter Einbeziehung der betroffenen Person erörtert werden:

  • Kann er oder sie alle bisherigen Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz wieder ausführen?

  • Wie kann möglicherweise verlorengegangenes Vertrauen wieder aufgebaut werden?

  • Wäre ein neues Arbeitsumfeld hilfreich?

  • Sind flexible Arbeitszeitregeln möglich z. B. wenn Betroffene Nachsorge und Selbsthilfegruppen in Anspruch nehmen wollen?

  • Ist für die Rückkehr an den Arbeitsplatz eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger-Modell sinnvoll, d. h. verkürzte Arbeitszeit in den ersten Wochen bei formal fortbestehender Arbeitsunfähigkeit (https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/bem/index.jsp)?

  • Haben sich im Arbeitsumfeld der betroffenen Person betriebliche Änderungen ergeben?

g_bu_252_as_13.jpgVertrauensbildende Maßnahmen
  • Viele Betriebe bitten Betroffene unmittelbar nach ihrer Rückkehr darum, dass sie gelegentlich ihre Nüchternheit auch ohne konkreten Anlass mittels Atemalkoholmessgerät oder Drogenscreening belegen.

  • Die meisten Betroffenen akzeptieren das als vertrauensbildende Maßnahme. So können sie ihre Zuverlässigkeit unter Beweis stellen.

  • Betroffene müssen allerdings einer anlasslosen Überprüfung nicht zustimmen.

Die Leistungsfähigkeit, Kreativität und das Engagement dieser Beschäftigten ist nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz oft besonders groß. Sie verspüren meist wieder ihren so lange verschütteten Elan, Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz.

Sie sind oft dankbar für die neue Chance.