DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 7.6 - 7.6 Der Stufenplan als Beispiel für eine zielführende Intervention.

Vereinbarungen über ein abgestuftes Vorgehen als Handlungsgrundlage gibt es inzwischen in vielen Unternehmen. Die Intervention dient dazu, Beschäftigte mit der betrieblichen Realität zu konfrontieren und dabei Unterstützungsangebote sowie auch arbeitsrechtliche Konsequenzen aufzuzeigen. Die hier dargestellte Interventionskette ist eine mögliche Variante.

Gespräche nach Stufenplan

Die Hinweise zur Vorbereitung auf die Gespräche nach Stufenplan richten sich in erster Linie an die direkten Führungskräfte und alle, die an Gesprächen nach Stufenplan teilnehmen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, als erste Maßnahme vor dem Stufenplan ein vertrauliches Vier-Augen-Gespräch ohne schriftliche Notiz zu führen. Ändert die betroffene Person ihr Verhalten nicht, folgt in jedem Fall ein Gespräch der Stufe 1.

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Abb. 1 Beispiel eines Stufenplans

Zur Vorbereitung auf alle Gespräche nach Stufenplan sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Was ist das Ziel?

  • Welche Auffälligkeiten sollen angesprochen werden?

  • Welche Hilfsmöglichkeiten können angeboten werden?

  • Welche realistischen (arbeitsrechtlichen) Konsequenzen können bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen angedroht werden?

Wesentliche Inhalte des ersten Gespräches nach Stufenplan sind:

Die Führungskraft spricht folgende Punkte an:

  • Wahrgenommene Veränderungen z. B. im Arbeits- und Sozialverhalten

  • Sorge um die betroffene Person

  • Arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen aufzeigen, beispielsweise:

    • Fehlzeiten, unentschuldigtes Fernbleiben

    • Versäumnisse und Fehler

    • Störung des Betriebsfriedens

    • Nachlassende Leistung

  • Konsequenzen des Verhaltens klar benennen (s. Kapitel 7.6)

  • Hinweise auf inner- und/oder außerbetriebliche Angebote geben (siehe rechter Kasten)

  • Erneuten Gesprächstermin nach 4 bis 6 Wochen festlegen

  • Ggf. zusätzliche Verbindlichkeiten vereinbaren:

    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag einfordern

    • Herausnehmen aus flexibler Arbeitszeit/-ort

    • Keine rückwirkenden Urlaubsgenehmigungen

    • Kurzfristige Urlaubsgenehmigungen nur in Ausnahmefällen

    • Individuelles Alkohol-/Suchtmittelverbot

Nachbereitung des 1. Gesprächs nach Stufenplan:

  • Die Führungskraft erstellt einen schriftlichen Vermerk oder eine Notiz über das Gespräch.

Nächste Schritte

Wenn sich auffällige Beschäftigte an die Vereinbarungen halten, wird das im Feedbackgespräch anerkennend gewürdigt. Bei Bedarf werden weitere Gesprächstermine vereinbart.

Wenn sich auffällige Beschäftigte nicht an die Vereinbarungen halten, wird das zweite Gespräch nach Stufenplan vorbereitet. Dies gilt ebenfalls für alle folgenden Gespräche nach Stufenplan.Für Gespräche ab Stufe 2 wird ein erweiterter Personenkreis eingeladen.

Es ist wichtig, dass alle (betrieblichen) Beteiligten (s. Kapitel 7.4) in diesem Gespräch ein gemeinsames Ziel verfolgen und die vereinbarten Regelungen einhalten. Fragen, die vor jedem weiteren Gespräch nach Stufenplan geklärt werden sollten:

  • Wer benennt klar die Konsequenzen, wenn sich das Verhalten nicht ändert? (entweder Führungskraft oder Personalabteilung)?

  • Wer übernimmt welche Rolle im Gespräch?

  • Welche Unterstützungsangebote werden gemacht?

g_bu_252_as_13.jpgUnterstützungsangebote
Interne Unterstützungsangebote
  • Betriebsarzt/Betriebsärztin

  • Suchtbeauftragte/Ansprechperson für Suchtfragen

  • Sozialberatung

  • Interessenvertretung z. B. Arbeitnehmervertretung, BEM-Beauftragte

Externe Unterstützungsangebote
Ambulant:
  • Hausarzt/Hausärztin

  • Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie/Nervenheilkunde

  • Selbsthilfegruppen z. B. Blaues Kreuz, Kreuzbund, Anonyme Alkoholiker, Freundeskreise

  • Suchtberatungsstellen z. B. Caritas, Diakonisches Werk

  • Ambulante Suchtherapie

  • Entwöhnungstherapie in Tagesklinik

Stationär:
  • Entgiftung (= rein körperlicher Entzug): ca. 1 Woche

  • Qualifizierte Entgiftung (= körperlicher Entzug mit Therapieelementen): 3 Wochen

  • Entwöhnungstherapie (medizinisch und psychotherapeutisch in der Fachklinik): 12-16 Wochen, ggf. länger

Welche Unterstützung gewählt wird, entscheidet und verantwortet allein der oder die Betroffene.