DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.5 - 7.5 Co-Verhalten aufgeben - KLAR handeln

Von der Suchterkrankung einer Person sind auch die Menschen im Umfeld betroffen wie z. B. Familienangehörige, andere Beschäftigte, Führungskräfte sowie Kunden und Kundinnen, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.

Die Reaktionen des Umfelds auf das suchtgetriebene Verhalten der Betroffenen haben direkten Einfluss auf den weiteren Krankheits- und Genesungsverlauf: Kommt es zur Hilflosigkeit und einem "nicht wahr haben wollen" der Realitäten, trägt dies zur Verschleppung der Probleme bei.

Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Co-Verhalten (veralteter Begriff: Co-Abhängigkeit). Das kann z. B. dadurch gekennzeichnet sein:

  • Vertuschen des Fehlverhaltens nach außen

  • Bagatellisieren der Auswirkungen (z. B. "Alkoholfahne", Leistungsdefizite)

  • Kompensieren der Versäumnisse durch z. B. Mehrarbeit anderer Beschäftigter

Durch diese Verhaltensweisen versucht das soziale Umfeld, die aufkommenden Schwierigkeiten, die Betroffene verursachen, zu kompensieren. Das ist falsch verstandene Hilfe. Es birgt die Gefahr, dass es Betroffenen erspart bleibt, die Konsequenzen ihres Handelns zu spüren.

Zielführender ist es, wenn Betroffene in die Verantwortung für ihr Fehlverhalten genommen werden. Dafür steht das Akronym: KLAR. Dieses richtet sich sowohl an Führungskräfte als auch an Beschäftigte.

g_bu_252_as_19.jpgwie Konsequent:
  • Auf auffälliges Verhalten hinweisen und ggf. riskanten Konsum beim Namen nennen

  • Verhaltensänderung konkret einfordern und vereinbaren

  • Einhaltung von Absprachen verfolgen

  • Bei Nichteinhaltung von Absprachen und Vereinbarungen angekündigte Maßnahmen umsetzen

  • Auf Gefährdung des Arbeitsplatzes hinweisen

g_bu_252_as_12.jpgwie Loslassen:
  • Bei Gefühl von Hilflosigkeit und Überforderung mit der Suchtproblematik selbst Beratungs- und Hilfsangebote annehmen

  • Verantwortung an die betroffene Person zurückgeben

g_bu_252_as_4.jpgwie Abgrenzen:
  • Verantwortung für das Suchtverhalten (z. B. weitertrinken oder aufhören wollen) allein bei den Betroffenen belassen

  • Entscheidungsfreiheit der Betroffenen betonen

g_bu_252_as_25.jpgwie Reden:
  • Nicht über die betroffene Person reden, sondern im Gespräch mit der betroffenen Person bleiben

  • Unterstützung zusichern

  • Kontakte zum Beratungsangebot ermöglichen

  • Zuversicht vermitteln