DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Zielführendes Handeln

Bewährt haben sich betriebliche Regelungen und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen (s. Kapitel 9) zum Thema "Suchtprävention und Suchthilfe". Sie geben vor, wie der Umgang mit auffälligen Beschäftigten geregelt ist. Ein darin beschriebenes, abgestuftes Vorgehen (Stufenplan) bildet die Grundlage für eine zielführende Intervention und bietet allen Beteiligten Handlungssicherheit für den konkreten Fall.

Versäumnisse und Auffälligkeiten sollten konkret festgestellt und dokumentiert werden. Es ist zu empfehlen, Personen hinzuzuziehen, die dieses Verhalten bezeugen können: je nach konkreter Situation sind das andere Beschäftigte, Führungskräfte, Arbeitnehmervertretung, Betriebsärztin oder -arzt, Sozialberatung, Suchtbeauftragte.

Nach der Auffälligkeit sollte die zuständige Führungskraft zum frühestmöglichen Zeitpunkt, idealerweise am folgenden Arbeitstag, mit der betroffenen Person ein klärendes, vertrauliches Vier-Augen-Gespräch führen. Dabei werden Erwartungen für die Zukunft klar formuliert und ggf. geeignete innerbetriebliche und außerbetriebliche Hilfsangebote unterbreitet.

Bei weiteren suchtmittelbedingten Auffälligkeitens empfiehlt sich das Vorgehen nach einem Stufenplan unter Beachtung der unternehmensinternen Regelungen (z. B. Betriebs-/Dienstvereinbarung) (s. Kapitel 7.6).

g_bu_252_as_13.jpgIntervention bei Suchtauffälligkeiten
Der Schlüssel zum Erfolg ist die Kombination von:
  • einem gut vorbereiteten Gespräch, möglichst eingebettet in eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Suchtprävention,

  • einem Vorgehen nach einem abgestimmten Stufenplan und

  • einer lösungsorientierten Gesprächsführung.