DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 7 - 7 Aktiv werden - aber wie?

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Wenn Beschäftigte ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr gerecht werden, die Qualität ihrer Arbeit dauerhaft leidet oder Beschäftigte beispielsweise zunehmend als unzuverlässig wahrgenommen werden, ist es die Aufgabe der Führungskraft zu intervenieren.

Ziele der Intervention:

  • Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleisten

  • Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen

  • Entwicklung hin zur Abhängigkeit vermeiden

  • Betriebsfrieden wahren, Eskalation von Konflikten verhindern

  • Sensibilität hinsichtlich Co-Verhalten wecken

  • Betriebliche Konzepte für Hilfsangebote einführen

g_bu_252_as_27.jpgFür betriebliche Hilfe ist es nie zu früh.