Abschnitt 7 - 7 Aktiv werden - aber wie?
Wenn Beschäftigte ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr gerecht werden, die Qualität ihrer Arbeit dauerhaft leidet oder Beschäftigte beispielsweise zunehmend als unzuverlässig wahrgenommen werden, ist es die Aufgabe der Führungskraft zu intervenieren.
Ziele der Intervention:
Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleisten
Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen sicherstellen
Entwicklung hin zur Abhängigkeit vermeiden
Betriebsfrieden wahren, Eskalation von Konflikten verhindern
Sensibilität hinsichtlich Co-Verhalten wecken
Betriebliche Konzepte für Hilfsangebote einführen
Für betriebliche Hilfe ist es nie zu früh. |
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