Abschnitt 6.3 - 6.3 Maßnahmen der Prävention
Suchtprävention kann nur gelingen, wenn diese mit allen Beteiligten im Unternehmen oder der Organisation gemeinsam entwickelt worden ist. Wichtig ist, dass alle gemeinsam die Vereinbarungen als Handlungsrahmen anerkennen und umsetzen.
Die Schaffung von klaren Prozessen und Strukturen zur Verankerung sämtlicher Aktivitäten ist unerlässlich bei der Suchtprävention.
Bei der Suchtprävention geht es um den Erhalt von Sicherheit und Gesundheit bzw. die Vorbeugung von Krankheiten in der Arbeitswelt. Eine Gefährdungsbeurteilung kann z. B. dazu dienen, zu klären, an welchen Arbeitsplätzen ein generelles Alkoholverbot zu fordern ist.
Beispiele zu geeigneten Maßnahmen:
Generelle Gesundheitsprävention |
|
|
Suchtmittelspezifische/suchtbezogene Prävention |
|
|
Aktivitäten zur Alkohol- und Suchtprävention | |
---|---|
Alle zwei Jahre organisiert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine Aktionswoche zum Thema Alkohol, in der alle Organisationen aufgerufen werden, öffentlichkeitswirksam aufzuklären. Die DHS stellt dazu Informationsmaterialien zur Verfügung (www.dhs.de). Neben einer kostenfreien telefonischen Beratung zum Rauchstopp (Tel.: 0800 8 31 31 31) bietet die BZgA auch ein kostenloses Online-Ausstiegsprogramm für Raucherinnen und Raucher an (www.rauchfrei-info.de). Informationen, Tipps und Empfehlungen sollen interessierten Personen beim Start in ein rauchfreies Leben helfen. Mit freundlicher Genehmigung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Rahmen der rauchfrei-Kampagne; www.rauchfrei-info.de |
Prinzip Punktnüchternheit am Arbeitsplatz: Punktnüchternheit bedeutet Konsumverzicht über einen festgelegten Zeitraum hinweg, z. B. über die gesamte Arbeitszeit oder vor und während dem Führen von Kraftfahrzeugen.