DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Maßnahmen der Prävention

Suchtprävention kann nur gelingen, wenn diese mit allen Beteiligten im Unternehmen oder der Organisation gemeinsam entwickelt worden ist. Wichtig ist, dass alle gemeinsam die Vereinbarungen als Handlungsrahmen anerkennen und umsetzen.

Die Schaffung von klaren Prozessen und Strukturen zur Verankerung sämtlicher Aktivitäten ist unerlässlich bei der Suchtprävention.

Bei der Suchtprävention geht es um den Erhalt von Sicherheit und Gesundheit bzw. die Vorbeugung von Krankheiten in der Arbeitswelt. Eine Gefährdungsbeurteilung kann z. B. dazu dienen, zu klären, an welchen Arbeitsplätzen ein generelles Alkoholverbot zu fordern ist.

Beispiele zu geeigneten Maßnahmen:

Generelle Gesundheitsprävention
  • Gefährdungsbeurteilung inklusive Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung mit Ableiten von unternehmensspezifischen Maßnahmen

  • Gestaltung von gesunden und motivierenden Arbeitsbedingungen

  • Aufklärungskampagnen (z. B. im Rahmen von Aktionstagen oder Gesundheitstagen)

  • Gesundheitsorientierte Führung

  • Qualifizierung der Verantwortlichen für BEM-Maßnahmen (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

  • Lebens-Balance Konzepte, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Offene Gesprächskultur pflegen

  • Förderung der Gesundheitskompetenz (z. B. Umgang mit Stress, Konflikten)

  • Employee-Assistance-Programme (EAP)

  • betriebsärztliche Sprechstunden

Suchtmittelspezifische/suchtbezogene Prävention
  • Generelles Alkoholverbot am Arbeitsplatz einführen oder zumindest das "Prinzip Punktnüchternheit1) bewerben

  • Verfügbarkeit von Suchtmitteln am Arbeitsplatz einschränken bzw. ausschließen

  • Alkoholfreie Getränke kostenfrei anbieten

  • Regelungen wie Betriebs-/Dienstvereinbarung "Suchtprävention"

  • Qualifizierung und Beauftragung von (betrieblichen) Suchtbeauftragten zur Beratung von Führungskräften und Beschäftigten

  • Checklisten für Beschäftigte und Gespräche mit Beschäftigten

  • Interlock-Systeme (Alkometer mit automatischer Wegfahrsperre in Fahrzeugen, Flurförderzeugen, Kranen)

  • Auffälligkeiten und problematisches Verhalten konkret benennen

  • Regelmäßige Feedbackgespräche einplanen und führen

  • Eigenverantwortung der Beschäftigten betonen

  • Unterweisungen der Beschäftigten zum Thema Sucht (z. B. Risiken, innerbetriebliche Regeln)

  • Einsatz von Medien wie Plakataktionen, Broschüren, Betriebszeitungen, Intranet

  • Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte, um zielgerichtetes Intervenieren zu gewährleisten (z. B. durch Erkennen von Auffälligkeiten, rechtssicheren Umgang, qualifizierte Gesprächsführung)

  • Angebote zur individuellen Konsumreduzierung bzw. -verzicht (z. B. Nichtraucherkurse)

  • Informationsveranstaltungen

  • Zielgruppenspezifische Veranstaltungen (z. B. für Auszubildende)

  • Qualifizierungsmaßnahmen/Veranstaltungen für alle betrieblichen Beteiligten, besonders für Personen mit Multiplikatorenfunktion

g_bu_252_as_13.jpgAktivitäten zur Alkohol- und Suchtprävention
Alle zwei Jahre organisiert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine Aktionswoche zum Thema Alkohol, in der alle Organisationen aufgerufen werden, öffentlichkeitswirksam aufzuklären. Die DHS stellt dazu Informationsmaterialien zur Verfügung (www.dhs.de).

Neben einer kostenfreien telefonischen Beratung zum Rauchstopp (Tel.: 0800 8 31 31 31) bietet die BZgA auch ein kostenloses Online-Ausstiegsprogramm für Raucherinnen und Raucher an (www.rauchfrei-info.de).

Informationen, Tipps und Empfehlungen sollen interessierten Personen beim Start in ein rauchfreies Leben helfen.

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Mit freundlicher Genehmigung der Bundeszentrale für gesundheitliche

Aufklärung im Rahmen der rauchfrei-Kampagne; www.rauchfrei-info.de
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Prinzip Punktnüchternheit am Arbeitsplatz: Punktnüchternheit bedeutet Konsumverzicht über einen festgelegten Zeitraum hinweg, z. B. über die gesamte Arbeitszeit oder vor und während dem Führen von Kraftfahrzeugen.