DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Sucht begünstigende Faktoren am Arbeitsplatz

Arbeitsbedingungen können süchtiges Verhalten begünstigen. Wenn die Arbeitsbedingungen als unzumutbare Belastungen empfunden werden, kann Suchtmittelkonsum ein Bewältigungsversuch sein.

Nicht nur vermeintliche "Risikobranchen" wie Berufe, die mit der Alkoholverarbeitung und dem Vertrieb zu tun haben, Baubetriebe, Transport- und Seefahrtberufe sind betroffen. In allen Branchen auf allen Hierarchieebenen treten Suchtprobleme auf.

Typische suchtbegünstigende Faktoren am Arbeitsplatz können sein:

  • Schichtarbeit, insbesondere mit Nachtarbeit

  • Unterforderung z. B. durch Monotonie, fehlende Handlungs- und Entscheidungsspielräume, Überqualifikation

  • Überforderung z. B. durch Informationsüberflutung, Multitasking, hohe Arbeitsdichte, Zeitdruck, ungenügende Qualifikation

  • Alleinarbeit/Einzelarbeit

  • Umgebungsbedingungen wie Hitze oder Kälte

  • Belastendes Betriebsklima z. B. Konflikte im Team und/oder mit Führungskräften

  • Unklare Strukturen und Zuständigkeiten

Unternehmen und Organisationen sind deshalb verpflichtet zu überprüfen, inwieweit die Arbeitsbedingungen dazu beitragen können, dass Beschäftigte Suchtmittel konsumieren und sich oder Dritte dadurch gefährden. Daher beginnt wirksame Suchtprävention mit dem Ermitteln und Beurteilen von Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung inklusive der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Es gehört zu den unternehmerischen Aufgaben, die Ursachen für die Gefährdungen zu beseitigen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen.