Abschnitt 3.3 - 3.3 Aufenthalt im Lehrerzimmer
Außerhalb des Unterrichts nutzen Ihre Lehrkräfte und anderen pädagogischen Fachkräfte die Zeit zur Vor- und Nachbereitung, zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und zur Erholung. Dafür stehen ihnen in der Regel ein oder mehrere Lehrerzimmer und Sozialräume zur Verfügung.
Abb. 11
Unterschiedliche Aktivitäten sind in einem Lehrerzimmer an der Tagesordnung.
Rechtliche Grundlagen | |
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Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
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Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
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Gefährdungen und krankmachende Belastungen entstehen durch folgende Faktoren:
Ungünstige Raumzuschnitte
Räumliche Enge
Fehlende Räumlichkeit für unterschiedliche Funktionen und Bedarfe
Lärm und schlechte Akustik
Häufige Störungen oder fehlende Ruhe
Unzureichende Ausstattung mit Mobiliar oder Arbeitsgeräten
Nicht ergonomisches Mobiliar
Unzureichende Belichtung und Beleuchtung
Unzureichendes Raumklima
Maßnahmen |
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Geeignete Räumlichkeiten
Idealerweise können Sie als Schulsachkostenträger in Abstimmung mit den Schulleitungen den verschiedenartigen Anforderungen, die sich im Arbeitsalltag der Lehrkräfte und anderen pädagogischen Fachkräfte ergeben, neben dem zentralen Lehrerzimmer durch weitere Räume entsprechen:
Konferenzraum
Für Konferenzen des pädagogischen Personals wird - abhängig von der Größe des Kollegiums - ein größerer Raum benötigt. Dieser kann für Konferenzen, als Kommunikationszentrum und für den Austausch im Kollegium genutzt werden. Ist dies im Schulgebäude nicht möglich, können gegebenenfalls externe Räumlichkeiten (wie der Sitzungssaal der Gemeinde oder Stadt) einbezogen werden.
Besprechungsraum
Stellen Sie für Einzelgespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern oder für kleinere Gruppen mindestens einen Besprechungsraum zur Verfügung.
Arbeitsraum
Mindestens in einem Raum sollten Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte ergonomisch eingerichtete und technisch gut ausgestattete Arbeitsplätze nutzen können. Stellen Sie sicher, dass für jede Lehr- und pädagogische Fachkraft sowohl eine Sitzgelegenheit als auch ausreichend Stauraum zur Verfügung stehen. Bei Platzmangel sollten Sie alternative Möglichkeiten wie Desksharing prüfen und eine angemessene Ausstattung anschaffen. Die Organisation der gemeinsamen Nutzung läge bei der Schulleitung.
Ruheraum
Regelmäßige Pausen erhalten die Arbeitskraft. Sie sollten den Beschäftigten einen Ruhe- und Entspannungsraum anbieten.
Abb. 12
Im Arbeitsraum ist Ruhe zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes.
Trennung von Pausen- und Sprechzeiten
Als Schulhoheitsträger sollten Sie Ihren Schulleitungen empfehlen, die Pausen- und Sprechzeiten so zu organisieren, dass ihre Kollegien in den Schulen störungsfreie Zeiten sowie Pausenzeiten für Ruhe und Regeneration zur Verfügung stehen.
Sprechzeiten, in denen Lehrkräfte sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Eltern erreichbar sind, sollten deshalb von Ruhepausen entkoppelt werden.
Ergonomisches Mobiliar bereitstellen
Schulsachkostenträger obliegt es, Arbeitsplätze der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte mit Büroarbeitsstühlen und Arbeitstischen auszustatten, die ergonomischen Anforderungen genügen.
Der Arbeitsstuhl soll
die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen,
den Körper in allen Sitzpositionen gut stützen,
individuell anpassbar sein,
das dynamische Sitzen ermöglichen,
im Oberteil dreh- und höhenverstellbar und
mit Rollen ausgestattet sein.
Der Arbeitstisch sollte in der Arbeitshöhe individuell leicht anpassbar sein, sodass Arbeiten im Sitzen und Stehen möglich ist, und eine Arbeitsfläche von mindestens 120 cm x 80 cm aufweisen.
Wichtig ist, dass die Lehr- und pädagogischen Fachkräfte gezeigt bekommen, wie sie das Mobiliar nutzen und schnell auf ihre Bedürfnisse einstellen können.
Die Ausstattung der Arbeitsplätze sollte in Abstimmung mit den Schulleitungen Ihrer Schulen erfolgen.
Akustik
Veranlassen Sie Schutzmaßnahmen gegen Lärm, indem Sie Nachhallzeiten und Schallpegel durch bauliche und organisatorische Maßnahmen reduzieren. Dabei sind eventuell auch Maßnahmen gegen Lärm von außen wie insbesondere Straßenlärm zu berücksichtigen, zum Beispiel Einbau schallreduzierender Fenster. Darüber hinaus müssen im Raum weitere Akustikmaßnahmen durchgeführt werden, zum Beispiel Einbau einer geeigneten Akustikdecke oder räumliche Trennung durch Einbauten oder Möbel, die akustisch wirksam sind. Die erforderlichen Maßnahmen können nur durch eine Bauakustikerin oder einen Bauakustiker ermittelt und festgelegt werden.
Abb. 13
In der Regel reicht schon eine schallabsorbierende Deckenfläche mit einem guten schallabsorbierenden Material um die raumakustischen Verhältnisse zu verbessern.
Natürliche und künstliche Beleuchtung
Lehrerzimmer müssen ausreichendes Tageslicht erhalten. Die Anforderung wird erfüllt, wenn am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 % oder mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 eingehalten ist.
Lehrerzimmer müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Die Wirkung von Tageslicht können Sie unterstützen, wenn Sie die Arbeitsplätze in Fensternähe anordnen und die Räume mit hellen Wänden und Decken ausstatten.
Räume sind vor übermäßiger Aufheizung durch Sonneneinstrahlung zu schützen, zum Beispiel durch außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen, Vordächer, feststehende Lamellen oder Sonnenschutzverglasungen. Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, Blendschutzmaßnahmen vorzusehen wie Jalousien, Rollos oder vertikale Lamellenstores. Dies gilt insbesondere bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Lehrerzimmer benötigen ebenfalls eine künstliche Beleuchtung, die die Bereiche der Arbeitsplätze mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux versorgt. Es ist zu empfehlen, auf eine ausreichende Gleichmäßigkeit zu achten und darauf, dass das Licht dort ankommt, wo es gebraucht wird. Verwenden Sie Leuchten mit direkten und indirekten Lichtanteilen sowie für alle Leuchtmittel in einem Raum dieselbe Lichtfarbe, bei unveränderlichen Anlagen vorzugsweise Neutralweiß (> 4.000 Kelvin). Störende Blendung oder Reflexionen sind in jedem Fall zu minimieren.
Beachten Sie auch, dass ein verringertes Sehvermögen eine höhere Anforderung an die Beleuchtungsqualität, zum Beispiel eine höhere Beleuchtungsstärke und höhere Anforderungen an die Begrenzung der Blendung, erfordert.
Raumklima
Gemeinsam mit der Schulleitung sollten Sie als Schulsachkostenträger darauf achten, dass die Raumtemperatur zwischen 20 und 24 °C liegt. Zudem sollte keine Zugluft auftreten.
Die Kollegien Ihrer Schulen sollten dafür sensibilisiert werden, dass der CO2-Gehalt im Lehrerzimmer möglichst 1.000 ppm nicht überschreitet. Dies kann durch regelmäßiges Stoßlüften erreicht werden.