DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Eintreffen und Verlassen

Schülerinnen und Schüler treffen annähernd zeitgleich an der Schule ein und verlassen sie wieder - sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Bus oder dem Pkw. In der oft unübersichtlichen Lage kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Die für sicheres Eintreffen und Verlassen der Schülerinnen und Schüler erforderlichen Maßnahmen treffen der Schulhoheitsträger, in Vertretung häufig auch die Schulleitung, und der Schulsachkostenträger gemeinsam.

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Abb. 1
Die unübersichtliche Situation zu Schulbeginn und -ende birgt Gefahren für die Kinder.

g_bu_55_as_51.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
  • §§ 3-14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Schulvorschriften der Länder zur Aufsicht 3)

  • Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Nr. Absatz 1", Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

    • ASR V3a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

    • ASR A1.8 "Verkehrswege"

    • ASR A3.4 "Beleuchtung"

  • DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"

g_bu_55_as_92.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • DGUV Information 202-046 "Mit dem Bus zur Schule" (bisher GUV-SI 8046)

  • DGUV Information 208-005 "Treppen" (bisher BGI/GUV-I 561)

  • DIN 18008-4 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen"

  • DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude"

  • DIN 18040-3 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum"

  • DIN 18065 "Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße"

  • DIN 58125 "Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen"

  • Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)

  • Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Arbeitshilfen zum Schulbau. Stand: 2008

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft e.V. (Hrsg.): Planerheft Schulwegsicherheit". Berlin 2010

  • www.schulbusprojekte.de

  • www.sichere-schule.de

g_bu_55_as_18.jpgGefährdungen

Gefährdungen und Belastungen beim Eintreffen und Verlassen des Gebäudes können durch folgende Faktoren verursacht werden:

  • Kollision mit Fahrzeugen an der Bushaltestelle, vor und auf dem Schulgelände

  • Rangeleien und Raufereien beim Warten an der Bushaltestelle

  • Stolperstellen

  • Unzureichende Beleuchtung

  • Hineinlaufen in den Straßenverkehr vom Schulgelände aus

  • Nicht trittsichere Bodenbeläge

  • Versperrte Flucht- und Verkehrswege

  • Unzureichende Aufsicht

g_bu_55_as_96.jpgMaßnahmen

g_bu_55_as_50.jpgGestaltung der Haltestellen für Busse an Schulen

Lage

Schulbusse sollten an regulären Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs halten, weil diese in der Regel die wichtigsten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Als Schulsachkostenträger sollten Sie darauf hinwirken, Haltestellen möglichst so anzulegen, dass

  • sie in wenig befahrenen Straßen oder abseits von Straßen liegen,

  • die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg von und zur Haltestelle nicht ungesichert stark befahrene Straßen überqueren müssen,

  • gesicherte Überquerungsstellen vorhanden sind wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Parkhindernisse,

  • genügend große Warteflächen von etwa 0,5 m2 pro Schülerin und Schüler vorhanden sind.

g_bu_55_as_57.jpgEs ist sinnvoll, wenn Verkehrsbehörden an Schulbushaltestellen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km /h einzurichten.

Ankündigung

Ebenso sollten Sie veranlassen, dass Schulbushaltestellen durch Beschilderung ankündigt werden, wenn

  • sie nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können,

  • Schülerinnen und Schüler die Straße ungesichert überqueren müssen,

  • die Wartefläche nicht ausreichend groß ist.

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Abb. 2
Schulbusse sollten an regulären Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs halten.

g_bu_55_as_50.jpgGesonderte Zonen einrichten

Sorgen Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher für den äußeren Schulbereich dafür, dass gesondert Bereiche eingerichtet werden, um das Bringen und Abholen mit dem Pkw sicher zu gestalten. Die Zonen sollten einen Abstand von rund 250 m zum Schuleingang haben. Alternativ können Sie auch gut abgesicherte Absetzparkplätze vor der Schule einrichten.

g_bu_55_as_50.jpgAbstellmöglichkeiten für Fahrräder

Als Schulsachkostenträger sollten Sie geeignete Einrichtungen und Zugangswege für Fahrräder auf dem Schulgelände vorsehen. Besonders gut geeignet sind Abstellanlagen, die

  • einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten (Mindest-Seitenabstand von 70 cm bei nur Tief-Einstellung bzw. 50 cm bei Hoch-Tief-Einstellung),

  • die eingangs- bzw. gebäudenah angeordnet sowie

  • überdacht und beleuchtet sind.

g_bu_55_as_50.jpgSichere Gestaltung der Ein- und Ausgänge von Schulgrundstücken

Ein- und Ausgänge von Schulgrundstücken sollten nicht an verkehrsreichen Straßen liegen und so gestaltet sein, dass Schülerinnen und Schüler nicht direkt in den Straßenverkehr hineinlaufen können. Das können Sie durch Umlaufschranken (Drängelgitter) zwischen Schulgrundstück und Fahrbahn oder durch einen Pflanzstreifen erreichen.

g_bu_55_as_50.jpgTreppen und Rampen sicher gestalten

Als Schulsachkostenträger obliegt es Ihnen, Treppen und Rampen auf dem Schulgelände sicher zu gestalten. Dies ist der Fall, wenn sie folgende Eigenschaften aufweisen:

Treppen

  • Steigungsverhältnis mit dem Schrittmaß: 2 x Treppensteigung + Treppenauftritt = 62 cm ± 3 cm

  • Steigung nicht mehr als 17 cm und der Auftritt nicht weniger als 29 cm

  • Ausführung mit Setzstufen, in Ausnahmefällen lichter Stufenabstand nicht größer als 12 cm

  • Keine gewendelten Läufe

  • Unterlaufschutz offener Bereiche unter Podesten oder Treppenläufen bis zu einer Höhe von 2,0 m

Handläufe

  • Handläufe sind notwendig bei einem Treppenlauf (ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen(drei Steigungen)

  • Auf beiden Seiten durchgängige Handläufe (Durchmesser 3,0 bis 4,5 cm, Höhe 80 - 85 cm)

  • Die Enden von Handläufen so ausgebildet sind, dass ein Hängenbleiben ausgeschlossen ist

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Abb. 3
Rampen ermöglichen den barrierefreien Zugang.

Stufen

  • Vorderkanten gefast oder leicht abgerundet (2 bis 10 mm)

  • Keine Stolperstellen wie hoch stehende Kantenprofile

  • Gut erkennbar, etwa durch Markierungen

  • Am Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe und am Antritt direkt vor der untersten Setzstufe ein taktil erfassbares Feld, zum Beispiel mit unterschiedlichen Bodenstrukturen oder Bodenindikatoren (mindestens 60 cm tief und so breit wie die Treppe)

  • Möglichst keine Einzelstufen

Rampen

  • Maximale Steigung von 6 Prozent

  • Radabweiser vorhanden

  • Nach 6 m Rampenlänge ein Zwischenpodest mit 1,5 m Länge

g_bu_55_as_50.jpgVerglasung

An Verkehrsflächen, Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltsplätzen sind besondere Verglasungen bis zu einer Höhe von 2 m ab Standfläche erforderlich. Alle lichtdurchlässigen Flächen wie Verglasungen in Türen oder Vitrinen sowie feststehende Verglasungen müssen aus bruchsicheren Werkstoffen wie Sicherheitsglas bestehen. Andernfalls sind sie ausreichend abzuschirmen, zum Beispiel bei Fenstern durch eine mindestens 80 cm und 20 cm tiefe Brüstung. Weiterhin muss, sofern Absturzgefährdung besteht, eine ständige Sicherung gegen Absturz vorhanden sein.

Gestalten Sie Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände so, dass diese deutlich erkennbar sind.

g_bu_55_as_50.jpgAbsturzsicherungen

Als Schulsachkostenträger ist es Ihre Aufgabe, Aufenthaltsbereiche und Verkehrswege gegen Absturz zu sichern. Bei Absturzhöhen bis 1,0 m sind beispielsweise Geländer, Barrieren oder eine deutliche Kennzeichnung möglich.

Bei Fenstern bis zu einer Absturzhöhe von 12 m darf die Höhe der Umwehrungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Brüstung mindestens 0,20 m beträgt und dadurch ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist.

Ab einer Absturzhöhe von 1,0 m müssen Sie mindestens 1,0 m und ab einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 1,10 m hohe Umwehrungen vorsehen.

g_bu_55_as_57.jpgEs ist empfehlenswert, generell 1,10 m hohe Umwehrungen vorzusehen. In einigen landesrechtlichen Regelungen ist diese Höhe vorgeschrieben.

Ziehen Sie bei der Wahl der Umwehrungen die schulische Nutzung in Betracht. Es ist zu empfehlen, dass Öffnungen mindestens in eine Richtung nicht breiter als 12 cm sind. Beachten Sie außerdem, dass das Geländer höchstens 4 cm vor der zu sichernden Fläche angebracht werden sollte.

Umwehrungen sollten nicht zum Klettern, Aufsitzen, Rutschen oder Ablegen von Gegenständen verleiten. Vermeiden Sie deshalb leiterähnliche Gestaltungselemente wie zum Beispiel horizontale Füllstäbe und nutzen Sie stattdessen senkrechte Stäbe oder flächige Füllelemente.

Indem Sie keine ebenen Flächen schaffen, schließen Sie das Aufsitzen oder Ablegen von Gegenständen aus. In der Praxis haben sich Obergurte mit einer Breite unter 5 cm bewährt.

Vom Rutschen können Kinder abgehalten werden, indem die Abstände zwischen den inneren Geländern am Treppenauge sowie den äußeren Geländern und den Treppenhauswänden nicht größer als 20 cm sind. Anderenfalls setzen Sie abschnittsweise geeignete Gestaltungselemente ein (etwa aufgesetzte Halbkugeln, keine Kugeln oder Spitzen).

g_bu_55_as_50.jpgAusreichend beleuchtete Verkehrswege

Eine gute Beleuchtung von Verkehrswegen und Treppen im Freien trägt zur Sicherheit in dunklen Tages- und Jahreszeiten bei. Sorgen Sie für eine Beleuchtungsstärke von mindestens 5 Lux, besser noch 20 Lux.

Vor allem in den Morgen- und Abendstunden reichen in den Wintermonaten die natürlichen Belichtungsverhältnisse für eine ausreichende Beleuchtung nicht aus. Hier können zum Beispiel Mastleuchten erforderlich sein.

g_bu_55_as_50.jpgFür Trittsicherheit sorgen

Um Unfälle durch Ausrutschen zu vermeiden, müssen Schulsachkostenträger für ausreichende Trittsicherheit in Ihren Schulen sorgen. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung von Verkehrswegen und Eingangsbereichen sowie die Ausstattung mit rutschhemmenden Bodenbelägen (R 11/ R10 V4). Ungeeignet sind polierte, versiegelte Steinplatten, Waschbeton, scharfkantige Pflasterung, ungebundene Splitt-, Schlacken- oder Grobkiesbeläge.

Vermeiden Sie zudem typische Stolperstellen wie Türpuffer oder -feststeller, indem sie diese weniger als 15 cm von der Wand entfernt platzieren. Eine weitere Unfallquelle vermeiden Sie durch absenkbare Boden- oder Magnetdichtungen an Türschwellen.

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Abb. 4
Vor allem in den Morgen- und Abendstunden reichen in den Wintermonaten die natürlichen Belichtungsverhältnisse für eine ausreichende Beleuchtung nicht aus. Hier können zum Beispiel Mastleuchten erforderlich sein.

g_bu_55_as_57.jpgBei Schnee- und Eisglätte ist es notwendig, die Verkehrswege umgehend gehsicher zu machen, spätestens zu Beginn des Schulbetriebs.

g_bu_55_as_50.jpgEingänge barrierefrei und sicher gestalten

Gestalten Sie Zu- und Eingänge Ihrer Schulen so, dass sie leicht zu finden und barrierefrei zu erreichen sind. Statten Sie die Eingangsbereiche über die gesamte Durchgangsbreite und mindestens in einer Tiefe von 1,50 m mit bodenbündigen Sauberlaufzonen aus.

Vor Drehflügeltüren ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Breite und mindestens 1,50 m Tiefe erforderlich, die auch seitlich des Türgriffes einen Freiraum von mindestens 50 cm gewährt. Bei Podesten muss die Tiefe mindestens die Breite des Türflügels plus 50 cm betragen.

Aus Gründen der Barrierefreiheit müssen Eingangstüren möglichst schwellenlos ausgeführt werden; nur in Ausnahmefällen darf die Höhe der Schwelle bis zu 2 cm betragen. Verwenden Sie möglichst Türen mit absenkbarer Dichtung. Beachten Sie darüber hinaus, dass die Türen auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen benutzt werden können. Es hat sich bewährt, automatische Drehflügeltüren in den Gebäudeeingängen einzubauen.

g_bu_55_as_24.jpgEs ist erforderlich, dass Türen im Eingangsbereich in Fluchtrichtung aufschlagen und von innen leicht in voller Breite zu öffnen sind.

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgKraftfahrzeugverkehr auf den Pausenhofflächen

Sie sollten als diejenigen, die für den inneren und äußeren Schulbereich zuständig sind, gemeinsam sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhofflächen nicht durch Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Fahrzeuge von Fremdfirmen, gefährdet werden.

g_bu_55_as_57.jpgDurch eine getrennte Anordnung von Pausenhof- und Verkehrsflächen können Sie am besten die Sicherheit gewährleisten.

g_bu_55_as_38.jpgAufsicht

Die Schulleitungen tragen die Verantwortung dafür, dass Schülerinnen und Schüler eine angemessene Zeit (etwa 15 Minuten) vor und nach dem Unterricht oder der schulischen Veranstaltung beaufsichtigt werden.

g_bu_55_as_24.jpgAufsicht kann zudem aufgrund besonderer Bedingungen an Schulbushaltestellen erforderlich sein, z. B. Haltestelle weist besondere Gefährdungen wie Umlaufschranken, sogenannte Drängelgitter, auf oder liegt auf dem oder in der Nähe des Schulgrundstückes. Achten Sie als Schulhoheitsträger auf die Einhaltung dieser Verpflichtung und auf die Berücksichtigung der entsprechenden Schulvorschriften der Länder.

siehe Übersicht in Anhang 4.8