DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Empfohlene Qualifikationen der Fachkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen im Schulsport

Fachkräfte sollten für die Bewegungsfelder bzw. Sportbereiche, in denen sie außerunterrichtliche Sportangebote unterbreiten, die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen besitzen. Diese werden z. B. durch die entsprechenden Qualifikationen der Sportverbände und -bünde nachgewiesen. Aus präventiver Sicht sollten Fachkräfte, die außerunterrichtliche Sportangebote unterbreiten, über folgende Kompetenzen verfügen:

  • Kenntnisse über die physiologische Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler

  • Fähigkeit, die physische, psychische und soziale Disposition der Teilnehmenden einzuschätzen

  • Kenntnisse über die Sachstruktur der Bewegungsfelder und Sportbereiche, die angeboten werden

  • Kenntnisse über besondere Risikofaktoren und über Möglichkeiten der Sicherheits- und Gesundheitsförderung

  • Fähigkeit, das Angebot unter Beachtung der Lehrpläne, und spezifischer didaktisch-methodischer Grundsätze zu gestalten

  • Kenntnisse didaktisch-methodischer Vorgehensweisen in den jeweiligen Bewegungsfeldern und Sportbereichen

  • Fähigkeit, ein Angebot zu gestalten, das die Teilnahme aller sicherstellt

  • Kenntnisse spezifischer Vermittlungsformen für ängstliche und motorisch schwächere Kinder und Jugendliche mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Beherrschung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen und Erster Hilfe

  • praktische Erfahrungen

(in Anlehnung an: Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (Hrsg.) (2015): Sicherheitsförderung im Schulsport)