DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

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Abschnitt 3.16 - 3.16 Zusammenarbeit mit Eltern

Die Partizipation der Eltern und die Kooperation der Schulleitung und des Kollegiums mit ihnen sollen positive Effekte auf den Bildungserfolg und auf die Schulgesundheit haben. In der Praxis gestaltet sich die Zusammenarbeit der Beteiligten aber nicht immer einfach, was ihre Gesundheit negativ beeinflussen kann.

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Abb. 57
Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern wirkt sich positiv auf die Schulgesundheit aus.

g_bu_55_as_51.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
g_bu_55_as_92.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Erziehung als Auftrag von Elternhaus und Schule - Informationen der Länder über die Zusammenarbeit von Eltern und Schule. 2003

g_bu_55_as_18.jpgGefährdungen

Zum einen unterstützen Eltern ehrenamtlich Renovierungsarbeiten und Aktivitäten wie Wandertage, Ausflüge, Schul- oder Klassenfeste. Zum anderen tauschen sich Eltern mit den Lehrkräften ihrer Kinder oder in schulischen Gremien und auf Klassenebene aus. Gefährdungen können dabei unter anderem durch folgende Faktoren entstehen:

  • Fehlende Sorgfalt

  • Interaktionsschwierigkeiten zwischen Eltern und Lehrkräften

  • Fehlende Transparenz über Aufgaben und Erwartungen

  • Unzureichende Kompetenzen

  • Fehlende Partizipationsmöglichkeiten

  • Ungeeignete Räumlichkeiten

  • Ungeeignete Arbeitsmittel

  • Zu wenig Zeit für Gespräche

g_bu_55_as_96.jpgMaßnahmen

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgGefährdungsbeurteilung bei der Mitarbeit von Eltern

Bevor Eltern bei Schulveranstaltungen wie Ausflügen, Festen oder Renovierungsarbeiten tätig werden, muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Bei regelmäßigen Veranstaltungen reicht eine einmalige Beurteilung zu Beginn des Schuljahres aus. Erfolgt die Tätigkeit bei Veranstaltungen, die dem inneren Schulbereich zuzurechnen sind, sind Sie als Schulhoheitsträger für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Bei Tätigkeiten im äußeren Schulbereich liegt die Verantwortung beim Ihnen als Schulsachkostenträger.

Zu empfehlen ist, vornehmlich die Gefährdungen in den Blick zunehmen, die sich aus der Mitarbeit der Eltern neu ergeben. Zielführend ist auch, die Elternvertretungen in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

g_bu_55_as_57.jpgBeachten Sie, dass bei Eltern die gleichen Voraussetzungen gelten wie beim Einsatz von Beschäftigten. Dazu gehören unter anderem die richtige Personalauswahl, die Prüfung der Arbeitsmittel und die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften.

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgArbeitsmittel

Wenn Eltern freiwillig Arbeiten in der Schule übernehmen, muss der Schulsachkostenträger in Kooperation mit der Schulleitung Sorge dafür tragen, dass die erforderlichen Arbeitsmittel für diese Arbeiten zur Verfügung stehen.

Es dürfen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden, die keine Mängel haben, den jeweiligen für sie geltenden Vorschriften entsprechen und bei der Verwendung sicher sind.

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgUnterweisung der Eltern

Es ist erforderlich, dass Eltern im Rahmen ihrer schulischen Mitwirkungen über Gefährdungen unterwiesen werden. Bei regelmäßigen Tätigkeiten muss jährlich unterwiesen werden. Lassen Sie sich die Unterweisungen dokumentieren. Auch hier hängt die Verantwortung für die Unterweisung davon ab, in welchem Bereich die Mitwirkung erfolgt.

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Abb. 58
Engagierte Eltern unterstützen viele schulische Veranstaltungen. Dabei sollten sie Gefährdungen kennen und sich schützen können.

g_bu_55_as_8.jpgPartizipationsmöglichkeiten schaffen

Damit die Beteiligung von Eltern an Ihren Schulen selbstverständlich ist, sollten Schulhoheitsträger Ihre Schulleitungen anhalten, vielfältige Partizipations- und Gesprächsgelegenheiten zu ermöglichen. Damit schaffen Sie Verständnis für die jeweilige Rolle.

g_bu_55_as_8.jpgGeeignet sind insbesondere Treffen, die den Austausch und das Kennenlernen in den Mittelpunkt stellen. Am besten kommen Schulleitungen regelmäßig, zum Beispiel monatlich, mit den Elternvertretungen zusammen.

g_bu_55_as_8.jpgFeedbackkultur schaffen

Um die Zusammenarbeit und den Austausch in Ihren Schulen zu forcieren, können Sie Instrumente wie Fragebögen, Onlinerückmeldungen oder Gesprächsrunden etablieren, mit denen sich Lernende, Eltern und Lehrkräfte regelmäßig Rückmeldung geben können. Die Ergebnisse sollten von den Schulleitungen zur Diskussion gebracht und in die Schulentwicklung eingebracht werden.

g_bu_55_as_8.jpgLehrkräfte und Eltern qualifizieren

Schulhoheitsträger sollten auch den Elternvertretungen die Möglichkeit geben, sich Kompetenzen für eine gute Zusammenarbeit anzueignen, beispielsweise mit Angeboten zu "Mobbing" oder "Wertschätzende Kommunikation". Es wird empfohlen, Angebote für Eltern und Lehrkräfte separat, aber auch für beide Gruppen gemeinsam durchzuführen.

g_bu_55_as_8.jpgWertschätzende Kommunikation

Wenn Elternhaus und Schule gleichermaßen mit- und übereinander wertschätzend kommunizieren, sinkt das schulbezogene Risiko für psychische Beeinträchtigungen aller Beteiligten.

Wertschätzende Kommunikation erfordert:
  • Empathie und einen bewussten Umgang mit Sprache

  • Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten

  • Kommunikation auf Augenhöhe

  • Trennung von Beobachtung und Bewertung

  • Bewusstsein über die eigenen Gefühle und Bedürfnisse

  • Bitten statt Fordern

  • Fragen und Zuhören

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Abb. 59
Eine wertschätzende Kommunikation fördert die Zusammenarbeit mit den Eltern.

g_bu_55_as_8.jpgVerankerung im Schulprogramm

Allen Beteiligten sollte die Bedeutung von Kooperation für Sicherheit, Gesundheit und Lernerfolg bekannt sein. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher für den inneren Schulbereich sollten Sie Ihre Schulen anhalten, die Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern und ihr Umgang miteinander zu thematisieren. Dies sollte zum einen durch die Verankerung im Schulprogramm geschehen. Zum anderen sollte die Schulkonferenz ein Konzept zur Umsetzung im Kollegium, in der Elternschaft und in den einzelnen Klassen entwickeln.

g_bu_55_as_50.jpgRäume für Beteiligung schaffen

Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften sollten in einer geschützten Atmosphäre stattfinden. Als Schulsachkostenträger können Sie deshalb die Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften unterstützen, indem Sie Besprechungs- und Arbeitsräume zur Verfügung stellen mit

  • ergonomischem Mobiliar,

  • angenehmem Raumklima,

  • ausreichender Belüftung und Beleuchtung,

  • angenehmer Raumtemperatur,

  • erforderlichen Arbeitsmitteln.