DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Unterrichtspausen gestalten

Unterrichtspausen sollen Schülerinnen und Schülern, grundsätzlich aber auch Beschäftigten, zur Erholung und Entspannung dienen. Doch im Alltag sind sie oftmals belastend und mit Gefährdungen verbunden. Ist es für Lehrkräfte die anstrengende Pausenaufsicht, sind es für die Lernenden die Unfälle, die vor allem beim Spielen und Toben passieren.

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Abb. 29
Pausenaufsicht ist anspruchsvoll: Circa ein Viertel aller Schulunfälle und etwa 40 Prozent aller Unfälle in Grundschulen sind Pausenunfälle.

g_bu_55_as_51.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
  • § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeit sstätten nach § 3 Nr. Absatz 1", Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

    • ASR V3 a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

    • ASR A1.5/1,2 "Fußböden"

    • ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"

    • ASR A1.8 "Verkehrswege"

    • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

    • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"

    • ASR A3.4 "Beleuchtung"

    • ASR A3.5 "Raumtemperatur"

    • ASR A3.7 "Lärm"

    • ASR A4.1 "Sanitärräume"

g_bu_55_as_92.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • DGUV Information 202-019 "Naturnahe Spielräume" (bisher GUV-SI 8014)

  • DGUV Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" (bisher GUV-SI 8017)

  • DGUV Information 202-023 "Giftpflanzen - beschauen, nicht kauen!" (bisher GUV-SI 8018)

  • DGUV-Information 202-063 "Schulhöfe" (bisher GUV-SI 8073)

  • DGUV-Information 202-090 "Klasse(n) - Räume für Schulen" (bisher BG/GUV-SI 8094)

  • Normenreihe DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden"

  • DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung

  • DIN EN 15312 "Frei zugängliche Multisportgeräte - Anforderungen, einschließlich Sicherheit und Prüfverfahren"

  • DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb"

  • DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"

  • DIN 33942 "Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"

  • DIN 58125 "Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen"

  • www.sichere-schule.de

g_bu_55_as_18.jpgGefährdungen

Folgende Faktoren können in Pausen zu Gefährdungen führen:

  • Räumliche Enge

  • Mangelnde Untergliederung der Freiflächen

  • Unzureichende Beschäftigungsangebote

  • Straßenverkehr

  • Fehlende oder unsachgemäße Einfriedungen

  • Unsichere Spielplatzgeräte

  • Hoher Schallpegel in Aulen und Pausenhallen

  • Nicht geeignete oder schadhafte Bodenbeläge

  • Fehlende oder unzureichende Verhaltensregeln

  • Mehrfachanforderungen für Aufsichtsführende

  • Konflikte und Gewalt

  • Ungeeignete Pflanzen

  • Unzureichende Aufsichtsführung

g_bu_55_as_96.jpgMaßnahmen

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgPausenfreiflächen dimensionieren

Damit Schülerinnen und Schüler sich ausreichend und sicher bewegen können, sollten Sie als Schulsachkostenträger die Pausenflächen entsprechend dimensionieren. Im Außenbereich ist eine Pausenfreifläche von 4 bis 6 m2 pro Schülerin und Schüler empfehlenswert.

Bei Anlagen im Freien sollten Sie zudem gemeinsam mit der Schulleitung darauf achten, dass sowohl sonnige als auch schattige Bereiche vorhanden sind. Die Beschattung kann beispielsweise durch die Anpflanzung von geeigneten Bäumen oder Sträuchern, aber auch durch Sonnensegel erfolgen.

g_bu_55_as_57.jpgAlle Flächen sollten barrierefrei erreichbar sein.

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgUnterschiedliche Pausenaktivitäten ermöglichen

Die einen suchen in der Pause Entspannung, die anderen Bewegung. Eine Gliederung von Freiflächen mit Anpflanzungen oder anderen Gestaltungselementen in Zonen für Spiel und Bewegung sowie Ruhe und Erholung ist zu empfehlen. Demzufolge sollten Sie als die Verantwortlichen für den inneren und äußeren Schulbereich gemeinsam Räume einrichten, die sowohl störungsfreies Arbeiten als auch notwendige Regeneration ermöglichen.

g_bu_55_as_24.jpgAuch Beschäftigte sollten die Möglichkeit haben, ihre Ruhepausen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Zeitstunden steht den Beschäftigten eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Zeitstunden eine mindestens 45-minütige Pause.

g_bu_55_as_50.jpgNaturnahe Gestaltung

Eine naturnahe Gestaltung der Pausenfreiflächen erfüllt besonders gut die Bedürfnisse nach Bewegung und Erholung. Bei der naturnahen Gestaltung sind seitens des Schulsachkostenträgers die grundlegenden Sicherheitsstandards zu beachten:

  • Zwischenräume, die ein Hängenbleiben oder Einklemmen, zum Beispiel mit dem Fuß, zur Folge haben können, vermeiden

  • Ausreichende Fallschutz- und Sicherheitsbereiche einhalten

  • Dauerhaft haltbare Verbindungselemente einsetzen

  • Gefährdungen durch spitze, scharfe oder andere gesundheitsgefährdende Gegenstände und Materialien vermeiden

g_bu_55_as_50.jpgPflanzenausstattung

Mithilfe von Bäumen und Sträuchern, aber auch krautigen Pflanzen können Sie Außenflächen ansprechend gestalten und diese zugleich strukturieren. Pflanzen, die kleinere Verletzungen oder Hautreaktionen verursachen können, wie Brennnesseln und Brombeeren, können Sie grundsätzlich einsetzen, allerdings nicht direkt an Bewegungsflächen.

Verzichten sollten Sie bei der Bepflanzung von schulischen Freiflächen auf sehr giftige Pflanzen.

g_bu_55_as_50.jpgSichere Wasseranlagen

Bei Wasseranlagen müssen Sie als Schulsachkostenträger die Gefahr des Ertrinkens so weit wie möglich ausschließen. Empfehlenswert ist eine maximale Wassertiefe von 0,4 m. Ist das Wasser tiefer, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, wie eine mindestens 1,0 m breite Flachwasserzone (Wassertiefe maximal 0,4 m). In tieferen Bereichen sind in Verlängerung der Flachwasserzone stabile Teichgitter notwendig.

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Abb. 30
Eine naturnahe Gestaltung hilft, die schulischen Freiflächen als pädagogischen Raum zu nutzen.

g_bu_55_as_50.jpgZum Straßenverkehr abgrenzen

Sie sollten die Schulen so einfrieden, dass Schülerinnen und Schüler von den Pausenhofflächen nicht direkt in den Straßenverkehr laufen können. Nutzen Sie Zäune, Mauern, Geländer oder Pflanzstreifen, von denen möglichst geringe Verletzungsgefahren ausgehen. Es dürfen keine spitzen, scharfkantigen oder hervorspringenden Teile vorhanden sein.

g_bu_55_as_50.jpgGeeignete Bodenbeläge

Mit geeigneten Bodenbelägen vermeiden Sie Unfälle durch Stolpern, Ausrutschen und Stürzen. Auf befestigten Freiflächen ist ein Bodenbelag zu wählen, der keine Stolperstellen aufweist und auch bei Nässe rutschhemmend wirkt.

g_bu_55_as_57.jpgUngeeignet sind polierte, versiegelte Steinplatten, Waschbeton, scharfkantige Pflasterung, ungebundene Split-, Schlacken- oder Grobkiesbeläge.

g_bu_55_as_50.jpgEinsatz von Spielplatzgeräten

Mit attraktiven Spielmöglichkeiten unterstützen Sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung Heranwachsender und beugen Langweile vor - gerade im Primarbereich. Spielplatzgeräte sollten den Anforderungen der Normenreihe DIN EN 1176 entsprechen. Dies gilt auch für Eigenbauten und für (Kunst-)Objekte in Aufenthaltsbereichen, die zum Klettern und Spielen genutzt werden können.

Im Fallraum von Spielplatzgeräten sind - abhängig von der Fallhöhe - stoßdämpfende Bodenmaterialien erforderlich. Auch dürfen sich dort keine Gegenstände befinden, in die Kinder stürzen und sich dadurch verletzen könnten.

Tabelle:
Bodenmaterial im Fallraum

FallhöheZulässiges/geeignetes Bodenmaterial
≤ 0,60 mBeton, Stein oder bitumengebundene Böden
≤ 1,00 mOberboden
≤ 1,50 mRasen
≤3,00 mHolzschnitzel (Korngröße 5-30 mm), Rindenmulch (Korngröße 20-80 mm), Sand (Korngröße 0,2-2 mm) oder Kies (Korngröße 2-8 mm) bei jeweils 300 mm Mindestschichtdicke (bei losem Schüttmaterial werden 100 mm zur Mindestschichtdicke hinzugefügt, um den Wegspieleffekt auszugleichen)

Synthetischer Fallschutz

In Anlehnung an DIN EN 1176-1 "Spielplatzgeräte und Spielplatzboden - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgSpielplatzgeräte kontrollieren und überprüfen

Es ist erforderlich, die Spielplatzgeräte vor der Nutzung und in regelmäßigen Abständen auf Beschädigungen und Mängel zu kontrollieren und zu prüfen.

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Abb. 31
Bei Klettergeräten ist ein entsprechender Untergrund erforderlich.

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgGute Raumakustik

Reduzieren Sie den Lärm in Pausenhallen, Aulen und Fluren durch eine gute raumakustische Gestaltung. Für die Pausennutzung von Sporthallen sollen seitens des Schulsachkostenträgers die Vorgaben der ASR A3.7 eingehalten werden.

g_bu_55_as_57.jpgSchulleitungen, Kollegien, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern sollten sich auf Verhaltensregeln verständigen, um den Lärmpegel während der Pausen zu senken.

g_bu_55_as_8.jpgGewaltprävention

Um Gewalttätigkeiten zwischen Schülerinnen und Schülern in den Pausen zu vermeiden, sollten Sie für eine ausreichende und aktive Pausenaufsicht sowie eindeutige und verständliche Verhaltensregeln sorgen. Wichtig ist auch, dass die Lehrkräfte auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln achten und nötigenfalls in transparenter Form vorher kommunizierte Sanktionen verhängen.

Zu weniger Gewalt trägt auch ein gutes Schul- und Klassenklima bei. Als Schulhoheitsträger sollten Sie Ihre Schulleitungen und Kollegien dafür sensibilisieren, für

  • ein gutes Zusammengehörigkeitsgefühl,

  • soziale Unterstützung,

  • ein hohes Ausmaß gegenseitigen Vertrauens,

  • eine offene und ehrliche Kommunikation,

  • gemeinsame Werte und Normen,

  • eine gute Konfliktkultur,

  • individuelle Wertschätzung,

  • Fairness und Gerechtigkeit

in ihren Schulen zu sorgen. Hilfreich können dabei Regelungen der Schulgemeinschaft mit Vertragscharakter ("Erziehungsvertrag") sein, bei denen Eltern partizipativ eingebunden werden.

g_bu_55_as_8.jpgRhythmisierung des Schulalltages

Eine Rhythmisierung des Schultages mit Aufhebung des üblichen 45-Minuten-Taktes wird in der Regel nicht nur den Bedürfnissen der Lernenden gerecht, sondern vermeidet auch die unfallträchtige sogenannte "5-Minuten-Pause".

g_bu_55_as_8.jpgAufsichtsführung gestalten

Aufsichtsführung in Pausen gehört zur Arbeitszeit. Daher sollten verbindliche Vorgaben gelten: Auf jeden Fall sollte das aufsichtführende Personal für die Schülerinnen und Schüler jederzeit sichtbar und ansprechbar sein.

Aufgaben einer präventiv wirkungsvollen effizienten Pausenaufsicht sind unter anderem,

  • bei Vorfällen unverzüglich eingreifen zu können,

  • erste Hilfe zu leisten,

  • vorbeugend schlichtend und steuernd zu wirken.