DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang - Erwägungsgründe

[1] Reduzierte Praxisschalldämmung

Die Ergebnisse der IFA-Studien zu diesem Thema enthält der IFA-Report 4/2009. Darin finden sich auch Literaturverweise auf Studien in anderen Ländern.

Dantscher, S.; Sickert, P.; Liedtke, M.: Schalldämmung von Gehörschützern in der betrieblichen Praxis - Studie von 2005 bis 2007. BGIA-Report 4/2009. Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Sankt Augustin 2009.

www.dguv.de/ifa, Webcode d92618

[2] Pegelbereiche am Arbeitsplatz

Durch die nur moderate Überschreitung des Auslösewertes von 85 dB(A) wird die Schädlichkeit der Lärmeinwirkung oft unterschätzt und kein Gehörschutz benutzt, deshalb ist für diesen Pegelbereich die Anzahl der entstehenden Lärmschwerhörigkeiten relativ hoch.

[3] Möglichkeiten der Berücksichtigung der individuellen Schutzwirkung

Umfassende Informationen zu diesem Thema finden sich auch in Dyrba, P.; Dantscher, S.; Fritsch, T.; Sickert, P.: Vergleich verschiedener Messsysteme zur Ermittlung der individuellen Schalldämmung von Gehörschutzstöpseln.

Lärmbekämpfung 9 (2014) Nr. 6, S. 255-265.

Der Artikel enthält ebenfalls die Ergebnisse von vergleichenden Messungen zwischen verschiedenen Messystemen zur Bestimmung der individuellen Schalldämmung.

[4] Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die DGUV Information 212-823 enthält Hinweise, wie der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin die Beschäftigten zum Gehörschutz beraten kann und empfiehlt auch eine individuelle Prüfung der Schutzwirkung im Rahmen der Beratung. Darüber hinaus enthält auch der DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 20 "Lärm" Informationen zur Beratung zu den Themen Lärm und Gehörschutz. Es ist beabsichtigt, die Bestimmung der individuellen Schutzwirkung (insbesondere mittels Audiometer) bei der Überarbeitung des Grundsatzes aufzunehmen.

[5] Funktionskontrolle von Gehörschutz-Otoplastiken

Weitergehende Informationen finden sich in:

  • TRLV Lärm, Teil 3, Lärmschutzmaßnahmen: siehe Abschnitt 6.2.3 (2)

  • Präventionsleitlinie "Gehörschutz-Otoplastiken"

  • Informationsmodul "Funktionskontrolle bei Gehörschutz-Otoplastiken"

Grundlage für die Funktionskontrolle bei Auslieferung ist die Verordnung (EU) 2016/425 zu persönlichen Schutzausrüstungen - Sonderanforderungen für "serienmäßig hergestellte PSA, bei denen jedes Einzelstück an einen individuellen Nutzer angepasst wird"

  • Anhang III, Technische Unterlagen für PSA, Punkt m): Die Beschreibung einer Funktionskontrolle ist Teil der technischen Unterlagen, die für die Baumusterprüfung einzureichen sind.

  • Anhang V, EU-Baumusterprüfung (Modul B), Abschnitt 4 b): Die notifizierte Stelle überprüft die Beschreibung der Funktionskontrolle auf ihre Angemessenheit.

[6] Akustischer Leckagetest

Momentan ist ein System bekannt, das nur für die Produkte dieses Herstellers verwendbar ist: Acoustic Leakage Test der Fa. Dynamic Ear Company (siehe http://dynamic-ear.com/news/acoustic-leakage-tester).

[7] Audiometrische Verfahren

Die angegebenen maximalen Hintergrundpegel (40 dB(A) für Audiometrie mit Kopfhörer und 25 dB(A) für Freifeldaudiometrie) ergeben sich aus den Terzspektren, die in der DIN EN ISO 8253-1:2011 (Kopfhörer) bzw. in der DIN EN ISO 8253-2:2010 (Freifeld) als höchstzulässige Störschallpegel genannt werden.

[8] Druckprüfung

Studien zu diesem Thema wurden von der BGHM durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht:

Weiß, R.: Studie zu Möglichkeiten der Funktionsüberprüfung von Gehörschutz-Otoplastiken, BGHM, Oktober 2017.

Weiß, R.: Schutzwirkung von Gehörschutz-Otoplastiken - Aktueller Technik- und Wissensstand sowie Studienergebnisse zu den Einflüssen von Fertigung und Handhabung, BGHM, November 2017

[9] Oktavbandwerte

Die wesentliche Aussagefähigkeit einer audiometrischen Messung zu Leckagen ergibt sich bei 125 Hz und 250 Hz. In der Lärm I Untersuchung nach dem Grundsatz G 20 werden aber nur Frequenzen ab 1000 Hz gemessen, so dass eine Erweiterung auf 500 Hz und weiter auf 250 Hz einen erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand für die betriebsärztlichen Einrichtungen darstellt. Die wünschenswerte Einbeziehung von 125 Hz erscheint in diesem Zusammenhang unrealistisch.

[10] Messung bei nur einer Frequenz

Weitere Informationen zu dem speziellen Aspekt einer Einzelfrequenzmessung finden sich in Dantscher, S.; Sickert, P.: Vergleich der Beurteilungskriterien für die individuelle Schalldämmung von Gehörschutz, Lärmbekämpfung 10 (2015) Nr. 2, S. 77-82.

[11] PAR-Wert

Siehe die Erläuterungen unter [16].

[12] L-Wert

Erfahrungsgemäß bilden vier Frequenzen eine ausreichend sichere Basis für die Berechnung eines L-Wertes.

[13] Druckanstiegsmethode

Die Basis für die Wahl der genannten Kriterien sind die Ergebnisse folgender Studie:

Weiß, R.: Studie zu Möglichkeiten der Funktionsüberprüfung von Gehörschutz-Otoplastiken, BGHM, Oktober 2017.

Dabei wurde beabsichtigt, mit der Druckprüfung einen möglichst ähnlichen Prozentsatz an positiven Messergebnissen zu erreichen wie für das Kriterium "Mittelwert minus doppelte Standardabweichung" für die akustischen Verfahren.

[14] Druckabfallmethode

Siehe [13].

[15] Definition der Messunsicherheit

Diese Definition basiert auf der DIN ISO 5725-1:1997-11 "Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) von Meßverfahren und Meßergebnissen - Teil 1: Allgemeine Grundlagen und Begriffe". Auch die Begriffe Genauigkeit, Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit, die in der DGUV Information nicht speziell behandelt werden, sind dort definiert.

[16] Einzahlkennwert für A-bewertete Schallpegel

Dieses Verfahren wird in der US-amerikanischen Norm ANSI/ASA S12.68-2007 beschrieben. Die sogenannte "Noise Level Reduction Statistic for Use with A-Weighting (NRSA)" setzt sich aus den Dämmwerten zusammen, die ein Gehörschützer für 100 verschiedene Arbeitsplatzgeräusche ("NIOSH 100") erzielt. Die Standardabweichung über diese 100 Dämmwerte wird wie die Standardabweichung der Dämmung über die Versuchspersonen als Unsicherheit betrachtet und je nach angestrebtem Vertrauensniveau vom Mittelwert der Dämmung abgezogen. Je nach Frequenzabhängigkeit der Dämmwerte kann diese Standardabweichung auch größer sein als die Standardabweichung über die Versuchspersonen.

Dieses Konzept erleichtert auf der einen Seite die Anwendung des Dämmwerts, weil nur eine Zahl nötig ist, um den Gehörschützer zu beschreiben, und nur der A-bewertete Pegel am Arbeitsplatz bekannt sein muss. Dies geht aber einher mit einer reduzierten Genauigkeit, z. B. im Vergleich zu den HML-Werten.

Weitergehende Information und die Umsetzung im Messsystem EARfit von 3 M finden sich in Berger, E.: What is a Personal Attenuation Rating (PAR) E-A-R 07-21/HP, 3 M Occupational Health & Environmental Safety Division, E•A•RCAL Laboratory, April 2010

[17] Messunsicherheit des MIRE-Verfahrens

Ausführliche Arbeiten zu diesem Aspekt liegen von Berger et al. vor. Siehe z. B.: Berger, E.H.; Voix, J.; Kieper, R.W.; Le Cocq, C.: Development and validation of a field microphone-in-real-ear approach for measuring hearing protector attenuation. Noise & Health, March-April 2011, 13:51, S. 163-175.

Darin ist das Verfahren beschrieben, mit dem die Korrekturfaktoren zwischen dem eigentlichen Messwert des Systems und einem individuellen Dämmwert, der einem REAT-Wert entspricht, bestimmt wurden.

[18] Messunsicherheit der Audiometrie

Gemeinsam vom IFA mit LGC-PS wurden Untersuchungen zur Messunsicherheit bei der Audiometrie durch Wiederholungsmessungen mittels Screening-Audiometer durchgeführt. Aus der mehrfach durchgeführten Bestimmung von Hörschwellen mit und ohne Gehörschutz (ohne den Sitz des Gehörschutzes zu verändern) lassen sich Messunsicherheiten für die resultierende Schalldämmung in jeweils einem Frequenzband von 3 bis 4 dB (Vertrauenswahrscheinlichkeit 68 %, d.h. eine Standardabweichung) ableiten.

[19] Messunsicherheit der Druckprüfung

Die Angaben für die Unsicherheit bei der Druckprüfung beruhen auf Arbeiten von Rainer Weiß (ehemals BGHM). Sie wurden im Rahmen der Erarbeitung der DGUV Information zur Verfügung gestellt.

[20] Druckbereich für Druckprüfung

Hierzu wurde die Auskunft von Betriebs- und HNO-Ärzten eingeholt.

[21] Berücksichtigung des Datenschutzes, Checkliste

Die Checkliste basiert auf den Empfehlungen der DGUV-Forschungsförderung für Forschungsnehmer.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de