DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 10.4 - 10.4 Lautstärkevergleich

Vorteile:

  • Geringe Störlärmanfälligkeit (Außenschallpegel bis ca. 70 dB(A)).

  • Verfahren ist intuitiv gut nachvollziehbar.

  • Kann sowohl vom Betriebsarzt bzw. von der Betriebsärztin als auch von der Sicherheitsabteilung durchgeführt werden.

Kritische Punkte:

  • Subjektives Verfahren

  • Die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse kann bei manchen Systemen gering sein.

  • In der Situation mit einem Ohr offen und einem Ohr mit Gehörschutz kann sich ein unterschiedlicher Höreindruck ergeben, der den Lautstärkevergleich erschwert.