DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Audiometrie

Vorteile der kopfhörergebundenen Audiometrie:

  • Leichte Anwendbarkeit durch den betriebsärztlichen Dienst.

  • Audiometer sind im betriebsärztlichen Dienst meist vorhanden.

  • Die Messungen lassen sich als Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durchführen.

  • Die Prüfmethode kann praktisch für alle Stöpsel angewendet werden.

  • Die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ist trotz subjektiver Einschätzung der Hörschwelle relativ hoch.

Kritische Punkte der kopfhörergebundenen Audiometrie:

  • Es sind geeignete Kopfhörer nötig, insbesondere sind die oft verwendeten supra-auralen (ohraufliegenden) Kopfhörer nicht einsetzbar.

  • Es ist eine ruhige Umgebung nötig (ca. 40 dB(A)).

  • Trotz aller Weiterentwicklungen handelt es sich doch um ein subjektives Verfahren.

  • Das Verfahren erfordert einen relativ hohen Zeitaufwand.

  • Zur sicheren Aussage sollten mehrere Frequenzen gemessen werden.

  • Aufgrund des Datenschutzes beschränkt sich der Einsatz auf den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin.

Vorteile der Freifeld-Audiometrie:

  • Leichte Anwendbarkeit durch den betriebsärztlichen Dienst.

  • Die Messungen lassen sich als Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durchführen.

  • Die Prüfmethode kann für alle Stöpsel und für Kapselgehörschutz angewendet werden.

  • Die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ist trotz subjektiver Einschätzung der Hörschwelle relativ hoch.

Kritische Punkte der Freifeld-Audiometrie

  • Es ist nur eine binaurale Messung möglich. Falls doch monaural gemessen werden soll, ist ein hoher Zusatzaufwand nötig (Vertäubung des Gegenohres mit Gehörschutz oder Rauschen über Kopfhörer).

  • Es sind Mindestanforderungen an den Prüfraum und das Schallfeld zu erfüllen (DIN EN ISO 8253-2:2010).

  • Es ist eine extrem ruhige Umgebung nötig (ca. 25 dB(A)).

  • Trotz aller Weiterentwicklungen handelt es sich doch um ein subjektives Verfahren.

  • Das Verfahren erfordert einen relativ hohen Zeitaufwand.

  • Zur sicheren Aussage sollten mehrere Frequenzen gemessen werden.

  • Aufgrund des Datenschutzes beschränkt sich der Einsatz auf den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin.