DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 10.1 - 10.1 f-MIRE-Technik

Vorteile

  • Objektives Verfahren: keine Mitarbeit der Testperson erforderlich

  • Schnelligkeit des Verfahrens (es können alle Frequenzen parallel erfasst werden).

  • Die Störanfälligkeit des Systems gegenüber Störgeräuschen ist relativ gering.

  • Es ist prinzipiell möglich, das Verfahren auch bei Kapselgehörschutz anzuwenden.

  • Es ist leicht möglich, tiefe Frequenzen zu messen.

  • Ergebnis wird ohne weitere Berechnung unmittelbar angezeigt.

  • Es bestehen keine Anwendungseinschränkungen für Personen mit Hörminderung.

  • Kann sowohl vom Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin als auch von der Sicherheitsabteilung durchgeführt werden.

Kritische Punkte:

  • Das System ist nur bei Prüfung von speziell dafür präparierten Stöpseln anwendbar. Damit ist es für einen Großteil der auf dem Markt befindlichen Gehörschutzstöpsel nicht einsetzbar.

  • Vor Durchführung ist eine Einweisung mit Training erforderlich.