DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Vergleichbarkeit von wiederholten Messungen

Wenn die individuelle Schutzwirkung im Rahmen der Untersuchung nach G 20 überprüft wird, müssen die Ergebnisse reproduzierbar sein. Bei der Wiederholung der Untersuchung auch nach mehreren Jahren muss die Schalldämmung des verwendeten Gehörschutzes bei unverändertem Trageverhalten noch den gleichen Wert wie bei der letzten Untersuchung zeigen.

Zeigt das Ergebnis eine auffällig niedrige Schutzwirkung an, ist es erforderlich, die Messung nach erneutem Einsetzen des Gehörschutzes zu wiederholen, bis ein eindeutiges Ergebnis vorliegt.

Die notwendige Robustheit des Messsystems muss insbesondere hinsichtlich Störschallquellen und räumliche Situationen gegeben sein.