DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 9.1 - 9 Messunsicherheit der individuellen Messung
9.1 Allgemein

Prinzipiell gehört zu einem Messergebnis immer auch die Angabe einer Messunsicherheit. Die angegebene Messunsicherheit beschreibt das Intervall, in dem die Messwerte mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (Vertrauenswahrscheinlichkeit p %) liegen. Der Vertrauensbereich ist das Intervall [Y-U; Y+U] um den vorliegenden Messwert Y. Daher ist die Angabe einer Messunsicherheit ohne dazugehörige Vertrauenswahrscheinlichkeit nicht sinnvoll. [15]

Bei einigen Systemen zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung wird automatisch eine Messunsicherheit ausgewiesen. Bei anderen wie audiometrischen Verfahren oder der Druckprüfung ist dies meist nicht der Fall.

Die Genauigkeit, d.h. die Übereinstimmung des Messergebnisses mit den Ergebnissen der Baumusterprüfung wird in diesem Dokument nicht behandelt.

Unabhängig vom Messsystem hat das Einsetzen des Gehörschützers den größten Einfluss auf das Messergebnis.

Bei subjektiven Verfahren ist durch die Beteiligung des Gehörschutzbenutzers (z. B. Erkennung der Hörschwelle) eine höhere Messunsicherheit zu erwarten als bei objektiven Verfahren.

Wenn mit einem Messsystem ein Einzahlkennwert angegeben wird, der von einem A-bewerteten Schalldruckpegel subtrahiert werden soll, ergibt sich ein zusätzlicher Beitrag zur Unsicherheit, da bei dieser Methode der spektrale Inhalt des Arbeitsplatzgeräusches nicht berücksichtigt werden kann. So ergeben sich z. B. für ein hoch- und ein tieffrequentes Geräusch, die denselben A-bewerteten Schalldruckpegel haben, rechnerisch dieselben Restpegel am Ohr, ohne dass die Frequenzabhängigkeit der Schalldämmung in die Rechnung eingeht, wie es z. B. bei den HML-Werten der Fall ist. [16]