DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Beurteilung auf Basis des Restschallpegels am Ohr

Neben der oben beschriebenen Beurteilung der individuellen Dämmwerte anhand der Ergebnisse der Baumusterprüfung ist es auch möglich, aus den ermittelten Dämmwerten und der Exposition am Arbeitsplatz einen Restschallpegel am Ohr zu berechnen. Dieser Wert kann dann mit passenden Zielwerten verglichen werden wie den maximal zulässigen Expositionswerten aus der LärmVibrationsArbSchV (85 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel). Es kommen auch ergonomische Werte in Frage, z. B. 70 bis 80 dB(A).

Für die Berechnung des Restschallpegels muss die individuelle Lärmexposition bekannt sein, entweder als Oktavspektrum oder als A- bzw. C-bewerteter Schalldruckpegel. Je nachdem, welche Größen verfügbar sind, kann der Restschallpegel mit den Verfahren der DIN EN ISO 4869-2:1995 anhand der Oktavband-Methode, der HML-Methode, dem HML-Check oder der SNR-Methode berechnet werden. Dazu werden die entsprechenden individuellen Dämmwerte (siehe Abschnitt 8.2) benötigt.

Abbildung 5 zeigt ein Beispiel für die Beurteilung.

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Abb. 5
Beispielhafte Beurteilung eines handelsüblichen f-MIRE Systems zum Vergleich mit Zielwerten für den Restpegel