DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 2 - 2 Kenngrößen der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

Messsysteme, die Schalldämmwerte ermitteln, geben häufig einen Einzahlkennwert aus. Je nach Hersteller und System tragen diese Größen unterschiedliche Bezeichnungen (z. B. PAR, pSNR, PSNA). Die Berechnung dieser Größen basiert meist auf dem SNR-Wert, d.h. der individuelle Wert muss vom C-bewerteten Schalldruckpegel am Arbeitsplatz subtrahiert werden, um den A-bewerteten Restpegel zu erhalten.

Es gibt aber auch Systeme, deren Einzahlkennwerte direkt vom A-bewerteten Schalldruckpegel am Arbeitsplatz abgezogen werden können. Dies ist bei der Anwendung der individuellen Ergebnisse zu beachten und ggf. beim Hersteller zu erfragen.