DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 8.1. - 8 Bewertungskriterien für die Ergebnisse (Beurteilung)
8.1. Allgemein

Um die individuelle Schutzwirkung beurteilen zu können, ist ein Bezugswert nötig. Drei verschiedene physikalische Größen kommen dafür in Frage:

  • Schalldämmwerte aus der Baumusterprüfung, entweder als Oktavbandwerte oder als berechnete Größen wie HML- und SNR-Werte

  • Restschallpegel am Ohr, z. B. maximal zulässige Expositionswerte oder ergonomische Werte (z. B. 70 bis 80 dB(A))

  • Messgrößen bei der Druckprüfung (z. B. Restdruck nach Messzeit, maximal erreichbarer Überdruck)