DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Lautstärkevergleich

Diese Systeme arbeiten mit Kopfhörern, da während der Messung der Höreindruck der beiden Ohren miteinander verglichen werden muss. Daher ist auch hier, wie in den Abschnitten 7.2 und 7.3 beschrieben, auf ein ausreichendes, freies Volumen unter dem Kopfhörer zu achten. Da das Prüfverfahren überschwellig arbeitet, sind die Anforderungen an die Umgebungsgeräusche gering und die Messungen können in einem normalen Raum durchgeführt werden.

Die Art der Prüfgeräusche (Sinustöne oder Schmalbandrauschen) hängt vom jeweiligen System ab. Typischerweise werden die Signale abwechselnd (ca. alle 0,5 s) dem rechten und linken Ohr dargeboten. Der Pegel auf einem Ohr bleibt fix, während der Gehörschutzbenutzer oder die Gehörschutzbenutzerin den Pegel auf dem anderen Ohr so einstellen soll, dass er bzw. sie beide Signale gleich laut wahrnimmt. Dies kann für Personen, die mit dem Test nicht vertraut sind, schwierig sein, so dass sich Probedurchgänge empfehlen. Es existieren auch Umsetzungen des Messprinzips, bei denen die Versuchsperson jeweils ein Signal auf dem rechten und linken Ohr angeboten bekommt und sich entscheiden muss, welches lauter ist. Damit lässt sich der Pegel für die gleiche Lautstärke schrittweise eingrenzen.

Ähnlich wie bei den audiometrischen Methoden ist auch beim Lautstärkevergleich eine Messung bei mehreren Frequenzen aussagekräftiger.

Der Lautstärkevergleich wird normalerweise dreimal durchgeführt. Zuerst komplett ohne Gehörschutz, um eine eventuelle Asymmetrie zwischen den Ohren zu erfassen. Danach wird ein Gehörschutzstöpsel eingesetzt. Der dritte Durchgang kann mit dem anderen Stöpsel gemacht werden oder mit beiden. Es kann sein, dass sich die Hörempfindung zwischen einem Ohr mit Gehörschutz und einem Ohr ohne Gehörschutz etwas unterscheidet. Auch dies erfordert Erfahrung bei den Versuchspersonen. Aus den Pegeldifferenzen zwischen den beiden Ohren für die drei gemessenen Situationen lässt sich für jeden Stöpsel ein Dämmwert berechnen.

Für die Beurteilung der Dämmwerte gilt das in Abschnitt 7.3 Gesagte: Die Bezugsgrößen und evtl. berechnete Einzahlkennwerte hängen vom spezifischen Messsystem ab.