DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Audiometrie-ähnliche Verfahren

Diese Geräte sind typischerweise speziell für die Bestimmung der individuellen Schalldämmung entwickelt. Daher bieten sie meist weniger Variationsmöglichkeiten in der Messdurchführung als reine Audiometer.

Falls die Möglichkeit besteht, mehrere Frequenzen zu messen, empfiehlt es sich auch hier, mindestens drei Frequenzen zu messen, wobei 500 Hz enthalten sein sollte. Ein Schnelltest, der nur bei einer Frequenz arbeitet (meist 500 Hz), hat nur eine begrenzte Genauigkeit und Aussagekraft.

Falls das System mit einem Kopfhörer betrieben wird, ist auf einen maximalen Störschallpegel von 40 dB(A) zu achten. Der Kopfhörer sollte gut um das Ohr herum abdichten und genug Freiraum zum Gehörschutzstöpsel bieten, so dass der Sitz des Stöpsels nicht beeinflusst wird (siehe auch Abschnitt 7.2).

Bei Geräten, die mit einem Lautsprecher (im Freifeld) arbeiten, entfällt diese Einschränkung und es sind prinzipiell alle Arten von Gehörschutzstöpseln und unter Umständen auch Kapselgehörschützer messbar. Allerdings muss hier der Störschallpegel mit maximal 25 dB(A) noch deutlich niedriger liegen. Insbesondere für solche Systeme ist der Einsatz von gepulsten Tönen zu empfehlen, um die Störschallanfälligkeit zu reduzieren, falls hier eine Wahlmöglichkeit besteht.

Die eigentliche Messung erfolgt nach den Vorgaben des Systems. Es sind wie beim Audiometer die Hörschwellen mit und ohne Gehörschutz zu bestimmen. Die Art der Hörschwellenbestimmung (aufsteigend, Eingabelung, Wiederholungen etc.) hängt vom spezifischen System ab. Falls Verfahren verwendet werden, die sich stark von der klassischen Audiometrie unterscheiden und dem Gehörschutzbenutzer daher nicht bekannt sind, empfiehlt es sich, Probedurchgänge durchzuführen, um die Reproduzierbarkeit zu erhöhen.

Auch die Beurteilung der individuellen Schalldämmwerte kann zwischen den Systemen variieren. Bezugsgrößen können die Dämmwerte aus der Baumusterprüfung sein (z. B. Mittelwert, Mittelwert abzüglich Standardabweichung ...) oder vom Hersteller festgelegte Mindestwerte. Bei der Messung mehrerer Frequenzen wird oft ein Einzahlkennwert berechnet, aber auch dafür gibt es verschiedene Ansätze mit unterschiedlichen Bezeichnungen (z. B. PAR, pSNR, PSNA). Teilweise entsprechen die Größen den bekannten Werten aus der Baumusterprüfung, die für die Gruppe der Versuchspersonen ermittelt wurden. Falls hier Zweifel bestehen, sollte der Hersteller des Messsystems kontaktiert werden (siehe auch Abschnitt 2).