DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 7.1 - 7.1 f-MIRE - Technik

Voraussetzung für die Durchführung der Messungen ist der Einsatz von Gehörschützern, an die die Mikrofone entweder über einen Schallschlauch oder durch direktes Einsetzen (in eine Otoplastik) angekoppelt werden können.

Systemabhängig muss entweder vor jeder Testserie oder vor jedem einzelnen Test das Mikrofon kalibriert werden.

Verfahren 1: Das externe Mikrofon wird mit dem Test-Gehörschützer verbunden. Die Kalibrierung wird durchgeführt. Der Gehörschutz mit Mikrofon wird eingesetzt und die Dämmung wird bestimmt.

Verfahren 2: Das Mikrofon wird kalibriert. Der Gehörschutz wird eingesetzt, das Mikrofon angeschlossen und die Dämmung wird bestimmt. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Verbinden der Sitz des Gehörschützers im Ohr nicht verändert wird.

Alle Frequenzen werden gleichzeitig gemessen. Die Messung dauert meist einige Sekunden pro Ohr. Überwiegend werden beide Ohren/Gehörschützer gleichzeitig vermessen.