DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 1 - 1 Baumusterprüfung und Praxisschalldämmung

Die Schalldämmung von Gehörschützern wird bei der Baumusterprüfung mit erfahrenen Versuchspersonen ermittelt, die den Gehörschutz unter Aufsicht des Versuchsleiters bzw. der Versuchsleiterin einsetzen (Verfahren nach DIN EN ISO 4869-1:2019). Dadurch erhält man Schalldämmwerte, die unter optimalen Bedingungen erreicht werden. Diese Werte sind nach DIN EN 352 in der Benutzerinformation anzugeben und werden für die Auswahl eines geeigneten Gehörschützers verwendet.

Gemessen werden Oktavbandwerte. Aus diesen errechnet man die H, M und L-Werte und den SNR-Wert als Einzahlkennwert.

Andererseits ist aus verschiedenen internationalen Studien bekannt, dass die im Praxiseinsatz erreichte Schalldämmung typischerweise deutlich von den Werten der Baumusterprüfung abweicht. Speziell für hochschalldämmende Schaumstoffstöpsel oder Gehörschutz-Otoplastiken mit einer Leckage können die Effekte signifikant sein. [1]