DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Lautstärkevergleich

Ein weiteres subjektives Messverfahren basiert auf subjektiv festgestellten Unterschieden in der wahrgenommenen Lautstärke (Lautstärkevergleich). Die Lautstärke der über Kopfhörer angebotenen Signale ist auf beiden Ohren gleich einzustellen. Dies wird für drei Situationen durchgeführt: beide Ohren offen, ein Ohr mit Gehörschutz und beide Ohren mit Gehörschutz. Daraus lässt sich der Dämmwert der verwendeten Gehörschutzstöpsel für jedes Ohr getrennt berechnen. Es ist genauso möglich, den dritten Vergleich allein mit dem Stöpsel auf dem zweiten Ohr durchzuführen. Welche Variante verwendet wird, hängt vom konkreten Messsystem ab.

Die Messung wird nicht an der Hörschwelle durchgeführt, sondern bei deutlich höheren Pegeln im Bereich von 60 dB(A).