DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Audiometrie-ähnliche Verfahren

Die von verschiedenen Herstellern angebotenen audiometrie-ähnlichen Messsysteme arbeiten nach dem gleichen Messprinzip wie in der Medizin übliche Audiometer. Diese Geräte sind nicht für eine Bestimmung der Hörschwelle nach dem Grundsatz G 20 vorgesehen.

Daher entfällt die Verpflichtung zur regelmäßigen Kalibrierung gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung.

Außerdem können verschiedene Prüfsignale und Kopfhörer verwendet werden.