Abschnitt 5.7 - 5.7 Sensibilisierung für die Themen Lärm und Gehörschutz
Soll, z. B. im Rahmen von Gesundheits- oder Arbeitsschutztagen im Betrieb, das Thema Lärm und Lärmschutz angesprochen werden, können Systeme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung zum Einsatz kommen. Hier steht nicht eine quantitative Aussage zur Schalldämmung im Vordergrund, sondern qualitative Erkenntnisse, z.B., dass die Schutzwirkung durch schlechtes Einsetzen stark reduziert wird.