DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Anhang 2 - Muster Gefährdungsbeurteilungen

Erläuterungen zu den Muster-Gefährdungsbeurteilungen für eine Gasanlage

Die nachfolgende Ausführungen sollen aufzeigen, wie Betriebe, die Gasanlagen betreiben, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation nach den §§ 5 und 6 des ArbSchG erfüllen können. Auf der Homepage der BGTEM sind entsprechende Muster-Gefährdungsbeurteilungen hinterlegt. Diese Muster orientieren sich an den Anforderungen gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV. Resultiert die Notwendigkeit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für besondere Tätigkeiten oder nach GefStoffV, können beispielhaft die Muster z. B. für den Filterwechsel oder für den Umgang mit THT verwendet werden. Dies gilt auch für Brand- und Explosionsgefährdungen sowie die Schutzmaßnahmen, die in einem Explosionsschutzdokument nach GefStoffV konkretisiert wurden. Ein Explosionsschutzdokument wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

Der Aufbau der Muster orientiert sich an den Gefährdungsfaktoren aus der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Stand: 5. Mai 2015 Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist darauf zu achten, dass folgende Prozessschritte berücksichtigt werden:

  1. 1.

    Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten

  2. 2.

    Ermitteln der Gefährdungen

  3. 3.

    Beurteilen der Gefährdungen

  4. 4.

    Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik (bei diesem Schritt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu beachten)

  5. 5.

    Durchführen der Maßnahmen

  6. 6.

    Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen

  7. 7.

    Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung (insbesondere Anpassung im Falle geänderter betrieblicher Gegebenheiten § 3 Arbeitsschutzgesetz)

Hinweise zur Anwendung der Muster:

Vor Beginn der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Geltungsbereich festgelegt. Vergleichbare Gasanlagen können zusammenfassend betrachtet werden.

Die Gefährdungsbeurteilung kann auf der Basis des Musters erstellt werden und muß dabei auf die betrieblichen Sachverhalte und Belange angepasst werden. Es ist zu prüfen, in wie weit die aufgeführten Gefährdungsfaktoren übernommen bzw. ergänzt werden müssen. Nichtvorhandene Gefährdungsfaktoren können als solche gekennzeichnet werden. Über Verweise sind mitgeltende Unterlagen und Dokumentationen in Bezug zu nehmen. Die Dokumentation kann in elektronischer Form erfolgen.

Im Muster werden durch die farbigen Felder nach der Spalte Gefährdung und Schutzmaßnahmen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen klassifiziert sowie Handlungsbedarf abgeleitet. Gefährdungen und Belastungen werden danach beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, dass sie eintreten und wie gravierend die Folgen wären, wenn sie eintreten. Aus den Ergebnissen lässt sich der Handlungsbedarf ablesen.

Rot steht für ein hohes Risiko. Der Eintritt einer Verletzung oder Erkrankung ist sehr wahrscheinlich. Handlungsbedarf zur Risikoreduzierung ist dringend erforderlich.

Gelb steht für ein signifikantes Risiko. Der Eintritt einer Verletzung oder Erkrankung ist wahrscheinlich. Handlungsbedarf zur Risikoreduzierung ist angezeigt.

Grün steht für ein geringes Risiko. Der Eintritt einer Verletzung oder Erkrankung ist nur wenig wahrscheinlich. Handlungsbedarf zur Risikoreduzierung ist nicht erforderlich.

Der Lebenszyklus einer Gasanlage besteht aus den drei Phasen Errichtung, Betrieb (Normalbetrieb, Instandhaltung, Prüfungen) und Demontage. In der Regel erfolgt nach der Errichtung die Inbetriebnahme und vor der Demontage die Außerbetriebnahme. Nach § 3 BetrSichV umfasst die Gefährdungsbeurteilung den Betrieb des Arbeitsmittels (hier Gasanlage). Für die Errichtung und Demontage sind jeweils gesonderte Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen (z. B. Unternehmen, das die Anlage errichtet). Hieraus ergibt sich dann die Abgrenzung für den Umfang der Gefährdungsbeurteilung.

Zweckmäßig ist die Ergänzung folgender Textfelder:

  • In kraftgesetzt durch:

  • Datum erstellt am:

  • Feststellung Revisionsbedarf ja/nein:

  • Durchgeführt von:

  • Datum der Revision:

Folgende Muster Gefährdungsbeurteilungen stehen auf der Internetseite der BGETEM als bearbeitbare Dateien zur Verfügung:

  • Betrieb einer GDRM-Anlage

  • Betrieb einer Erdgastankstelle

  • Filterreinigung in einer GDRM-Anlage

  • Betrieb und Instandhaltung der Odorieranlage, Nach- und Umfüllen

www.bgetem.de Brancheninformationen Energie- und Wasserwirtschaft Gasversorgung Branchenspezifische Aspekte der Organisation des Arbeitsschutzes Gefährdungsbeurteilung; oder Webcode 18310619