DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 15 - 15 Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Für Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen kann es erforderlich sein, spezielle Arbeitsmittel einzusetzen, z. B. Arbeits-/Schutzgerüste oder Hubarbeitsbühnen. Die Auswahl eines geeigneten Arbeitsmittels erfolgt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung - hierbei sind u. a folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • ausreichende Standsicherheit

  • ausreichende Arbeitsraumbreiten

  • Fluchtwege vorsehen

  • Sicherstellung der Rettungskette

  • falls erforderlich, Ex-geschützte Arbeitsmittel einsetzen (z. B. elektrische Installation der Hubarbeitsbühne)

  • Materialhandhabung und -transport

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Abb. 43
Arbeitsbühne für Arbeiten an einem hoch gelegenen Arbeitsplatz einer Biogasaufbereitungsanlage