Abschnitt 14.2 - 14.2 Druckprüfung mit Gasen mit Gefährlichkeitsmerkmalen
Wegen der Möglichkeit unerkannter Schweißfehler oder Konstruktionsfehler, die zu einer erhöhten Gefährdung führen können, ist die erstmalige Gasdruckprüfung mit Gasen mit Gefährlichkeitsmerkmalen nach Gefahrstoffverordnung nicht zulässig. Vgl. DGUV Information 213-062