DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 11.1 - 11.1 Dichtheitsprüfungen/Kontrolle

Die Dichtheit gasführender Anlagenteile ist ein wesentliches Kriterium für den sicheren Anlagenbetrieb. Es sind deshalb Kontrollen und Prüfungen der Dichtheit gasführender Anlagenteile durchzuführen:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme

  • Im Zuge von Überwachungs- und Wartungsarbeiten

  • Vor einer erneuten Inbetriebnahme

  • Nach wesentlichen Änderungen

  • Nach Instandsetzungsarbeiten

  • Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen nach Prüfplan

Die Dichtheitsprüfungen nach DVGW-Regelwerk sind Bestandteil der Explosionssicherheit der Gasanlage und erfüllen die Anforderungen an Dichtheitsprüfungen nach BetrSichV und GefStoffV.

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Abb. 28
Dichtheitskontrolle bei der Funktionsprüfung an einer GDRM-Anlage.