DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 11 - 11 Hinweise zu Prüfungen

Prüfpflichten für Arbeitsmittel ergeben sich aus der BetrSichV. Für Gasanlagen nach EnWG gelten die Prüfregularien nach den DVGW-Arbeitsblättern bzw. GasHDrLtgV.

Für Arbeitsmittel, die der BetrSichV unterliegen, beschreibt die TRBS 1201:

  • Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen

  • die Verfahrensweise zur Bestimmung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person oder zugelassenen Überwachungsstelle

  • der Durchführung der Prüfungen und

  • Erstellung der gegebenenfalls erforderlichen Aufzeichnungen oder Bescheinigungen

Die Prüfregularien zum Explosionsschutz gemäß §§ 15 und 16 BetrSichV für Gasanlagen sind in der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 beschrieben. Nach § 17 BetrSichV müssen Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen zum Explosionsschutz mindestens Auskunft geben über:

  1. 1.

    Anlagenidentifikation

  2. 2.

    Prüfdatum

  3. 3.

    Art der Prüfung

  4. 4.

    Prüfungsgrundlagen

  5. 5.

    Prüfumfang

  6. 6.

    Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmaßnahmen

  7. 7.

    Ergebnis der Prüfung und

  8. 8.

    Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nach § 16 Absatz 2 BetrSichV

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Abb. 27
Hebezeuge sind regelmäßig zu prüfen