DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Verhalten bei Störungen

Zum Absperren des Gaszufluss außerhalb der Gasanlagen können eingangsseitige und im Falle von Rückströmungen auch ausgangsseitige Absperrarmaturen genutzt werden (z. B. für GDRM-Anlagen siehe dazu auch DVGW G 491 (A)). Diese Absperreinrichtungen sind zu kennzeichnen, bei Störungen sicher betätigt werden können und vor unbefugten Zugriff und Beschädigungen geschützt sein. Erdverlegte Absperrarmaturen können durch Hinweisschilder gekennzeichnet werden (siehe DIN 4065).