Abschnitt 5.5 - 5.5 Augenschutz
Augenschutz ist z. B. bei folgenden Gefährdungen für die Augen zu tragen (z. B. Schutzbrille, Helmvisier):
Gasstrahl
aufgewirbelte Partikel, Stäube und Fasern
Flüssigkeitstropfen und -spritzer (z. B. Kondensat, Odoriermittel)
bei Montagearbeiten abplatzende Anstriche
Siehe DGUV Regel 112-192 - Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz.