DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Warnkleidung

Bei Arbeiten im Bereich des Straßenverkehrs sind weiterhin die Anforderungen der DIN EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung - Prüfverfahren und Anforderungen" zu beachten. Hinweise zur Auswahl und Nutzung geeigneter Warnkleidung können der DGUV Information 212-016 "Warnkleidung" entnommen werden.

Bei einfacher Gefährdung oder in Notsituationen (z. B. Fahrzeugpanne) ist mindestens Warnkleidung der Klasse 2 (Warnweste) einzusetzen.

Definition einfache Gefährdung (gem. DGUV Information 212-016 ) im Straßenverkehr:

  • ausreichende Sicht oder

  • geringe Verkehrsbelastung kleiner 600 Kfz/h oder

  • durchschn. Geschwindigkeit unter 60 km/h oder

  • Arbeiten innerhalb einer nach Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gesicherten Baustelle

Sofern eines dieser Kriterien überschritten wird oder schlechte Sicht vorherrscht, ist Schutzkleidung der Klasse 3 erforderlich.

Hinweis: Tätigkeiten im Störungseinsatz (z. B. Abschiebern im Straßenbereich) gelten als kurzzeitiges Handeln in einer Notsituation. Darüber hinaus können z. B. die zusätzlichen Möglichkeiten zur Erkennbarkeit im Straßenverkehr und Schutz der Beschäftigten genutzt werden:

  • Kfz mit weiß-rot-weißer Sicherheitskennzeichnung

  • zusätzlich sind gelbe/blaue Rundumleuchten - am Fahrzeug angebracht - möglich

  • gegebenenfalls Leitkegel

Vgl. § 35 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung.