DGUV Information 205-034 - Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen

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Abschnitt 6 - 6 Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen

Ergebnisse der Versuche

In zwei Räumen unterschiedlicher Abmessungen wurden praktische Löschversuche mit 2 kg und 5 kg CO2-Feuerlöschern durchgeführt. Die CO2-Konzentrationen wurden messtechnisch in drei Höhen (0,15 m über dem Boden, 1 m über dem Boden und 1,65 m über dem Boden) und auch personengetragen am Löschausführenden gemessen und aufgezeichnet.

Alle Löschversuche wurden fotografisch als auch mittels Video dokumentiert.

Bei allen Löschversuchen zeigte sich, dass sich das in 8 bis ca. 25 Sekunden ausströmende sehr kalte CO2 über die freie Grundfläche verteilt und danach von unten nach oben in den Raum einschichtet. Aus diesem Grund ist die CO2-Konzentration am Boden deutlich höher als im Atembereich einer stehenden Person. Daher muss unbedingt aufrecht stehend gelöscht werden. Bei den Versuchen mit geöffneter Tür ist die CO2-Schichthöhe deutlich niedriger, da das CO2 über die geöffnete Tür auch bodennah abströmen konnte. Aufgrund der Ergebnisse muss das bisherige volumenbezogene Abschätzungsverfahren zur Festlegung der benötigten CO2-Löschmenge auf ein flächenbezogenes Abschätzungsverfahren geändert werden. Bei der Flächenberechnung wird eine maximale Raumhöhe von 2 m verwendet. Die bisher verwendete tatsächliche Raumhöhe größer 2 m suggeriert eine nicht vorhandene Sicherheit wegen der dann berechneten zu niedrigen CO2-Konzentrationen.

Beispielhafte Berechnungen der CO2-Konzentrationen sind im Anhang 1 zu finden.

Um keiner Gefährdung durch das freigesetzte CO2 ausgesetzt zu sein, muss für eine Person, die sich im Raum aufhält um einen Brand zu löschen, pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 vorhanden sein. Die freie Grundfläche ist die sichtbare freie Bodenfläche, dazu zählen auch Flächen unter Stühlen und Tischen sowie offene Regale.

g_bu_26_as_11.jpgEs gilt
2 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 11 m2 freie Grundfläche,
5 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche.

Daraus folgt:

  • Das Löschen mit einem CO2-Feuerlöscher kann im Brandraum erfolgen, wenn die oben genannten Bedingungen eingehalten sind. Ist die vorgehaltene CO2-Löschmenge größer, kann nur von außen über den Türspalt oder über die geöffnete Tür gelöscht werden.

  • Der Unternehmer und die Unternehmerin müssen in der Gefährdungsbeurteilung den geeigneten CO2-Feuerlöscher ermitteln. Bei bereits vorhandenen CO2-Feuerlöschern muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Gegebenenfalls muss auch der Standort des CO2-Feuerlöschers verändert werden.

In Anhang 2 sind Handlungsanleitungen für die Gefährdungsermittlung eingestellt.