Abschnitt 6 - 6 Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen
Ergebnisse der Versuche
In zwei Räumen unterschiedlicher Abmessungen wurden praktische Löschversuche mit 2 kg und 5 kg CO2-Feuerlöschern durchgeführt. Die CO2-Konzentrationen wurden messtechnisch in drei Höhen (0,15 m über dem Boden, 1 m über dem Boden und 1,65 m über dem Boden) und auch personengetragen am Löschausführenden gemessen und aufgezeichnet.
Alle Löschversuche wurden fotografisch als auch mittels Video dokumentiert.
Bei allen Löschversuchen zeigte sich, dass sich das in 8 bis ca. 25 Sekunden ausströmende sehr kalte CO2 über die freie Grundfläche verteilt und danach von unten nach oben in den Raum einschichtet. Aus diesem Grund ist die CO2-Konzentration am Boden deutlich höher als im Atembereich einer stehenden Person. Daher muss unbedingt aufrecht stehend gelöscht werden. Bei den Versuchen mit geöffneter Tür ist die CO2-Schichthöhe deutlich niedriger, da das CO2 über die geöffnete Tür auch bodennah abströmen konnte. Aufgrund der Ergebnisse muss das bisherige volumenbezogene Abschätzungsverfahren zur Festlegung der benötigten CO2-Löschmenge auf ein flächenbezogenes Abschätzungsverfahren geändert werden. Bei der Flächenberechnung wird eine maximale Raumhöhe von 2 m verwendet. Die bisher verwendete tatsächliche Raumhöhe größer 2 m suggeriert eine nicht vorhandene Sicherheit wegen der dann berechneten zu niedrigen CO2-Konzentrationen.
Beispielhafte Berechnungen der CO2-Konzentrationen sind im Anhang 1 zu finden.
Um keiner Gefährdung durch das freigesetzte CO2 ausgesetzt zu sein, muss für eine Person, die sich im Raum aufhält um einen Brand zu löschen, pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 vorhanden sein. Die freie Grundfläche ist die sichtbare freie Bodenfläche, dazu zählen auch Flächen unter Stühlen und Tischen sowie offene Regale.
Es gilt | |
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2 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 11 m2 freie Grundfläche, | |
5 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche. |
Daraus folgt:
Das Löschen mit einem CO2-Feuerlöscher kann im Brandraum erfolgen, wenn die oben genannten Bedingungen eingehalten sind. Ist die vorgehaltene CO2-Löschmenge größer, kann nur von außen über den Türspalt oder über die geöffnete Tür gelöscht werden.
Der Unternehmer und die Unternehmerin müssen in der Gefährdungsbeurteilung den geeigneten CO2-Feuerlöscher ermitteln. Bei bereits vorhandenen CO2-Feuerlöschern muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Gegebenenfalls muss auch der Standort des CO2-Feuerlöschers verändert werden.
In Anhang 2 sind Handlungsanleitungen für die Gefährdungsermittlung eingestellt.