DGUV Information 205-034 - Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen

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Abschnitt 1 - 1 Begriffsbestimmungen

Freie Grundfläche: Die freie Grundfläche ist die sichtbare freie Bodenfläche, dazu zählen auch Flächen unter Stühlen und Tischen sowie offene Regale.

CO2-Löschmittelaustritt beim Löschvorgang:
Bei Betätigung des Feuerlöschers entspannt sich das austretende, flüssige CO2 sofort an der Düse und kühlt sich dabei sehr stark ab. Dadurch entsteht ein zwei-Phasen-Strom, der aus gasförmigem CO2 und kleinsten Partikeln von festem CO2 (Trockeneis) besteht. Der Löschmittelstrahl, der bei gasförmigem CO2 farblos erscheinen würde, ist durch die feinen Trockeneispartikel und die infolge der niedrigen Gastemperatur kristallisierte Luftfeuchtigkeit als weißer Löschmittelstrahl sichtbar.

Maximaler Grenzwert von 5 Vol.-% CO2:
Bei Kohlendioxid ist z. B. ab einer Konzentration von 5 Vol.-% CO2 mit Gesundheitsschäden zu rechnen und ab einer Konzentration von mehr als 8 Vol.-% CO2 besteht Lebensgefahr (vgl. DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen").