DGUV Regel 101-604 - Branche Tiefbau

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Straßenbau

Durch Baumaschinen, Baufahrzeuge oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs besteht die Gefahr, dass Beschäftigte im Straßenbau an- oder überfahren werden. Beim Arbeiten an Fahrbahn- oder Böschungskanten können Straßenbaumaschinen umstürzen. Beim Umgang mit heißen Massen kann es zu Verbrennungen kommen.

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Abb. 100
Erforderlicher Arbeitsraum (BM) und Sicherheitsabstand (SQ)

g_bu_22_as_193.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 3, 4, 5

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), §§ 6, 7

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 3 Anhang Nr. 3, 5

  • Straßenverkehrsordnung (StVO), § 45

  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten", §§ 5, 6, 7 und 8

  • DGUV Vorschrift 79 bzw. 80 "Verwendung von Flüssiggas", §§ 11, 16, 22

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

    • TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen"

    • TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A5.2 "Straßenbaustellen"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen"

  • DGUV Regel 100-500 bzw. 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kap. 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen"

  • DGUV Regel 101-003 "Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen"

g_bu_22_as_194.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-004 "Handlungsanleitung Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues"

  • DGUV Information 201-017 "Merkblatt Kippgefahr beim Walzen"

  • DGUV Information 206-016 "Psychische Belastungen im Straßenbetrieb und Straßenunterhalt"

  • DGUV Information 212-016 "Warnkleidung"

  • DGUV Information 213-720 "Empfehlung für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung: Einsatz von Straßenfräsen mit Absauganlagen

  • Fräsen von Asphaltbelägen"

  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)

  • Branchenlösung Staubminimierung im Straßen- und Tiefbau (g_bu_22_as_198.jpgwww.staub-war-gestern.de)

g_bu_22_as_195.jpgGefährdungen

Gefährdungen der Beschäftigten durch:

  • Baumaschinen, Baustellenfahrzeuge oder Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs (An- und Überfahren)

  • Umsturz von Baustellenfahrzeugen sowie Erd- und Straßenbaumaschinen

  • Erfasst werden bei Fräsarbeiten durch den Fräsrotor

  • Verbrennungen durch heiße Massen

  • Staub, PAK (z. B. im Teer enthalten)

  • Ätzende Wirkung von Bindemitteln (Weißfeinkalk, Zement u.a.)

  • Lärm, Vibration

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Abb. 101
Bei Umsturzgefahr Überrollschutzeinrichtung und Sicherheitsgurt benutzen

g_bu_22_as_196.jpgMaßnahmen

Allgemeines

Bei Arbeiten im und neben dem öffentlichen Verkehr ist auf ausreichende Arbeitsräume und Sicherheitsabstände zu achten. Die Verkehrsrechtliche Anordnung ist mit Verkehrszeichenplan zu beantragen und nach Erteilung zu prüfen. Berücksichtigen Sie unterschiedliche Bauzustände, z. B. für Trenn-, Fräs- und Asphaltierungsarbeiten.

Für den Baustellenverkehr sind Fahrordnungen aufzustellen und Verkehrswege festzulegen. Rückwärtsfahrten sind zu vermeiden und z. B. durch seitliche Zufahrten zur Baustelle oder Einrichten von Wendestellen soweit möglich zu reduzieren.

Können Rückwärtsfahrten nicht vermieden werden, sind zur Vermeidung von Gefährdungen für Beschäftigte folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Einsatz eines Kamera-Monitor-Systems

oder

  • Abschrankung des Gefahrbereiches

oder

  • Einsatz von Sicherungsposten/Einweisern/Einweierinnen.

Asphalteinbau - Allgemeines

Lassen Sie bei ungünstigen Luftverhältnissen, z. B. im Tunnel, in Tiefgaragen, in Logistikhallen durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin den Einbau von temperaturabgesenktem Asphalt vorsehen. Lassen Sie zudem Motoren in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen mit Partikelfilter ausstatten. Sorgen Sie außerdem für ausreichende Belüftung/ Absaugung.

Stellen Sie geeignete Trennmittel zur Verfügung. Für Arbeiten auf heißen Flächen sind Sicherheitsschuhe mit wärmeisolierendem Unterbau und hitzebeständiger Sohle (z. B. S3 HI HRO) zur Verfügung zu stellen.

Walzasphalteinbau

Minimieren Sie den Aufenthalt von Personen im Walzbereich durch betriebsspezifische Festlegungen. Bei Arbeiten mit Kippgefahr sind nur Walzen mit Überrollschutzaufbau und Sicherheitsgurt einzusetzen.

Einbau von Gussasphalt

Gussasphalt soll möglichst maschinell eingebaut werden.

Bei händischem Einbau sind geschlossene Arbeitskleidung, wärmebeständige Schutzhandschuhe und Knieschutz zur Verfügung zu stellen.

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Abb. 102
Großfräse mit Absaugung

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Abb. 103
Straßendemarkierungsarbeiten

Straßenfräsarbeiten

Vor der Durchführung von Fräsarbeiten sind die vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen über Gefahrstoffe im zu fräsenden Belag, z. B. Teer, zu berücksichtigen.

Nur Großfräsen mit Absaugeinrichtung einsetzen. Bei Kleinfräsen ist auf Expositionszeit und ausreichende Wasserbenetzung zu achten. Sorgen Sie durch Unterweisung und Aufsicht dafür, dass:

  • der Fräskasten mit integrierter Fräswalze beim Fräsvorgang geschlossen ist,

  • sich beim Fräsen niemand hinter der Fräse aufhält,

  • vor Meißelwechsel Fahr- und Rotorantrieb abgeschaltet und gegen unbefugtes Ingangsetzen gesichert sind,

  • bei Meißelwechsel Augenschutz benutzt wird,

  • bei Mitgängerbetrieb auf ausreichenden Abstand zum Verkehrsbereich geachtet wird.

Bodenstabilisierung

Setzen Sie nur Bodenstabilisierungsmaschinen mit Kabinen ein, die den Fahrer bzw. die Fahrerin vor Staub schützen, z. B. durch Filter- oder Atem-, Druckluft-Anlagen, Kabinen sind ggf. zusätzlich mit Klimaanlage auszurüsten. Ausgestreutes Bindemittel ist möglichst schnell einzufräsen. Beachten Sie dabei die Windrichtung. Bei Staubbelastung im Baufeld oder beim Umfüllen folgende persönliche Schutzausrüstungen benutzen:

  • Schutzbrille,

  • Handschuhe,

  • Atemschutz FFP2,

  • Geschlossene Kleidung

In Baumaschinen und Fahrzeugen ist eine Augenspülflasche mitzuführen.

Straßenmarkierungsarbeiten

Die Sicherheitsdatenblätter der Markierungsmaterialien sind zu beachten, z. B. bei Verwendung von Kaltplastik mit Methylmethacrylat. Erstellen Sie entsprechende Betriebsanweisungen und treffen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.

Warnkleidung

Die verwendete Warnkleidung muss mindestens der Klasse 2 entsprechen. Bei erhöhter Gefährdung, z. B. bei Geschwindigkeiten von mehr als 60 km/h oder bei Dunkelheit, muss Warnkleidung der Klasse 3 genutzt werden (Farbe: fluoreszierendes Orange-Rot oder Gelb).