DGUV Information 206-026 - Psychische Belastung - der Schritt der Risikobeurteilung Fachinformation für die Prävention

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Betriebliche Beurteilungsmaßstäbe entwickeln und vereinbaren

Sind keine Beurteilungsmaßstäbe nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl. Kapitel 4.2 und 4.3) für spezifische psychische Faktoren ermittelbar, sind solche vom Arbeitgeber in einem betrieblichen Prozess konsensorientiert eigenständig zu entwickeln, zu vereinbaren und zu verwenden. Neben dem Erfahrungswissen der innerbetrieblich Fachkundigen und Beschäftigten unter Hinzuziehung betrieblicher Daten (Beschwerden/Konflikte, Störungen/Fehlerhäufungen, Berichte der Krankenkassen, Unfälle/Verletzungen etc.) können dabei insbesondere folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

  • Art, Ausmaß, Dauer und Häufigkeit einer Exposition,

  • gefahrbringende Bedingungen, durch die eine Gefährdung bei der Arbeit wirksam werden kann (z. B. Umgebungsbedingungen, Merkmalskombinationen)

  • Befähigung der Beschäftigten, eine Gefährdung rechtzeitig wahrzunehmen, einzuschätzen und dieser wirksam begegnen zu können

4.4.1 Beurteilung im Workshop

In der folgenden Auflistung sind Beispiele für Instrumente aufgeführt, in denen das Erfordernis von Maßnahmen durch die Beschäftigten festgelegt wird.

Bezeichnung des InstrumentesKurzbeschreibungVorgaben im Instrument
ABS Gruppe (Arbeitsbewertungs-Skala)Orientierendes Verfahren, Moderierter Workshop, Einstiegsfragebogen mit 4 Skalen, 22 Items, (Antwortformat 5-stufig) Keine Vorgaben im Instrument, Bewertung durch Beschäftigte
DGUV-IdeentreffenOrientierendes Verfahren, Moderierter WorkshopKeine Vorgaben im Instrument, Bewertung durch Beschäftigte
ArbeitssituationsanalyseModerierter Workshop, 1 Einstiegsfrage, 2 Bewertungsfragen, 1 Konkretisierungsfrage zur Belastung und zum Verbesserungsvorschlag Keine Vorgaben im Instrument, Bewertung durch Beschäftigte
Fachinformation 0052 bis 0054 der BGHMOrientierendes Verfahren (Anleitung zu einem Workshop) auf der Basis wesentlicher Merkmale Keine Vorgaben im Instrument, Bewertung durch Beschäftigte
ccc_3686_04.jpgAnwendungsbeispiel
Einsatz der Arbeitssituationsanalyse

Eine Verbandsgemeindeverwaltung mit ca. 100 Beschäftigten hat in allen Fachbereichen die Arbeitssituationsanalyse zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt. Die Methode sieht bei zwei Fragen vor, dass die Teilnehmenden durch die Vergabe von Punkten die Wichtigkeit des Themas bestimmen.

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Abb. a:
Beispiel Arbeitssituationsanalyse Fachbereich Bauhof

Im folgenden Beispiel bewerteten die Beschäftigten aus dem Fachbereich Bauhof die Umgebung des Arbeitsplatzes mit 10 Punkten als das Thema, mit dem zuerst vertieft weitergearbeitet werden sollte (Abbildung a). Die Beschäftigten des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen entschieden sich dagegen für das Thema Arbeitsorganisation (Abbildung b).

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Abb. b:
Beispiel Arbeitssituationsanalyse Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

4.4.2 Anwendung der Risikomatrix8)

Bei anderen Gefährdungsfaktoren, wie z. B. bei Gefährdungen durch Quetschen oder Stolpern, ist in der betrieblichen Praxis die Anwendung von Risikomatrizen weit verbreitet. Bekannte Beispiele sind hier die Risikomatrix nach Nohl oder die Zürich Methode, die auch Fachkräften für Arbeitssicherheit vermittelt werden.

Das Prinzip einer Risikomatrix wird im Folgenden als Analogie auf das Feld der psychischen Belastung übertragen. Dabei ist keine Eins-zu-Eins Übertragung auf alle psychischen Faktoren möglich und sinnvoll. Dennoch kann das Anwenden einer Risikomatrix im Bereich der Psychischen Belastung hilfreich bei der Beurteilung sein.

Drei Punkte sind allen Risikomatrizen grundlegend gemeinsam:

  1. 1.

    Als Risiko (R) wird das Produkt aus der Wahrscheinlichkeit (W), dass ein Schaden eintritt (Eintrittswahrscheinlichkeit), und der Schwere der möglichen Folgen (F) bezeichnet.

    Risiko (R) = Wahrscheinlichkeit (W) x Folgen (F)

  2. 2.

    Sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit (W) als auch die Folgen (F) werden in verschiedene Abstufungen eingeteilt. Die Anzahl der Stufen variiert von Modell zu Modell.

  3. 3.

    Die resultierende Risikogruppe zeigt das Ausmaß des Handlungsbedarfs, indem sie die Dringlichkeit und die Reichweite der erforderlichen Maßnahmen vorgibt.

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Abb. 6
Beispiel für die Bestandteile einer Risikomatrix mit Eintrittswahrscheinlichkeit, Folgen, Risiko und Risikogruppe (Quelle: DGUV Information 205-021, S.14f.)

4.4.2.1
Erfassung der Eintrittswahrscheinlichkeit psychischer Faktoren

In der üblichen Nutzung der Risikobeurteilung ist mit Eintrittswahrscheinlichkeit die Wahrscheinlichkeit bezeichnet, dass ein Schaden eintritt. Zum Beispiel: Wie wahrscheinlich ist der Absturz von einer Leiter in einem Lager? Übertragen auf psychische Faktoren bzw. die psychische Belastung müsste demnach an dieser Stelle die Möglichkeit des Eintretens der negativen Beanspruchung erfasst werden. Wie wahrscheinlich ist der Eintritt von Kopfschmerzen, Müdigkeit, Arbeitsunzufriedenheit etc.?

Bei den psychischen Faktoren bzw. bei der psychischen Belastung ist jedoch zum einen die Beanspruchung immer sofort gegeben. Die psychische Belastung wirkt immer unmittelbar auf den Menschen ein. Zum anderen sind negative Beanspruchungsfolgen für viele psychische Faktoren gleich bzw. unspezifisch. So kann Müdigkeit beispielsweise auf zu lange Arbeitszeiten, Über- oder Unterforderung mit einer Arbeitsaufgabe oder ungünstiger Schichtpläne zurückzuführen sein. Daher ist es bei vielen psychischen Faktoren hilfreich zu erfassen, wie häufig diese vorkommen, um ihre mögliche Auswirkung abzuschätzen (siehe Abbildung 7).

Die Eintrittswahrscheinlichkeit einzelner psychischer Faktoren ergibt sich aus der Erfassung durch die Erhebungsverfahren. Beobachtung, Workshop oder Befragung sollten Informationen darüber liefern, wie häufig einzelne psychische Faktoren auftreten. Einen Hinweis darauf, wie häufig einzelne Belastungsfaktoren durchschnittlich auftreten, geben auch entsprechende Studien, wie z. B. der Stressreport 2012. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Häufigkeit im betrachteten Unternehmen dem genau entspricht. Deshalb sollten die Häufigkeiten möglichst organisationsbezogen erfasst werden.

Im Folgenden werden vier Abstufungen vorgenommen von "nie" bis "häufig" (Abbildung 7).

Wichtig ist vorher zu vereinbaren, welcher Zeitraum zur Erfassung der Häufigkeit betrachtet wird und die Abstufungen zu definieren.

Eintrittswahrscheinlichkeit eines psychischen Faktors in kritischer Ausprägung (WpF)
0nie
1selten
2manchmal
3häufig

Abb. 7
Vorschlag zur Abstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines psychischen Faktors in kritischer Ausprägung

ccc_3686_04.jpgAnwendungsbeispiel
Gewalt hat viele Gesichter

Im Merkmalsbereich Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe der GDA ist unter dem psychischen Faktor Emotionale Inanspruchnahme die kritische Ausprägung "Bedrohung durch Gewalt durch andere Personen" aufgeführt.

Für eine realistische Gefahrenbewertung empfiehlt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen die Häufigkeit der verschiedenen Erscheinungsformen von Gewalt festzuhalten.

Auszug aus dem Fragebogen FoBiK (Formen der Bedrohungen im Kundenverkehr), Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, 2010 (nach Arnold & Manz, 2007):

ccc_3686_09.jpg

4.4.2.2
Einschätzung der negativen Beanspruchungsfolgen

Psychische Faktoren an sich sind als neutral zu sehen. Bei der Einschätzung der Auswirkung psychischer Faktoren wird jedoch bei der Risikobewertung der Fokus auf mögliche negative Folgen - sogenannte Fehlbeanspruchungen, negative Beanspruchung oder beeinträchtigende Auswirkungen  9) - gelegt.

Das Ausmaß der negativen Beanspruchung lässt sich in kurzzeitige, länger anhaltende und extreme negative Folgen einstufen. Dabei wird neben körperlichen Symptomen die psychische Symptomatik berücksichtigt. Ebenso spielt die Intensität und Behandlungsmöglichkeit der Symptome eine Rolle bei der Einstufung: leichte Kopfschmerzen, die durch eine Erholungspause verfliegen, sind als kurzzeitige Folgen zu verstehen. Kopfschmerzen, die trotz Pausen bestehen bleiben oder nur durch eine stetige höhere Dosierung von Tabletten in den Griff zu bekommen sind, sind als länger anhaltend einzustufen. Extreme negative Folgen sind psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen oder Angsterkrankungen.

Bei der Einschätzung der Beanspruchung können im Unternehmen Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin oder Psychologe bzw. Psychologin unterstützen. Auch die Forschungsergebnisse, die in Abschnitt 4.3.1 vorgestellt wurden, sollten Sie heranziehen.

Negative Beanspruchungsfolgen (nB)
0Ohne Folgen
1Kurzzeitige FolgenLeichte reversible Folgen, die mit einfachen Maßnahmen behebbar sindPsychische Symptome: z. B. psychische Ermüdung, Monotonie-Erleben, Konzentrationsstörung, Gereiztheit
Körperliche Symptome z. B. Müdigkeit, leichte Kopfschmerzen, Verspannungen
4Länger anhaltende FolgenFolgen, die größere Anstrengung, Zeitaufwand und Maßnahmen erfordern, um sie zu beheben, evtl. mit ambulanter medizinisch-therapeutischer UnterstützungPsychische Symptome: z. B. psychische Sättigung, dauerhafter Ärger oder Wut, dauerhafte Arbeitsunzufriedenheit
Körperliche Symptome: z. B. Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Magenverstimmung, Verdauungsstörungen, häufige Kopfschmerzen
8Extreme FolgenFolgen, die intensive ggf. stationäre medizinisch-therapeutische Unterstützung benötigen, um sie zu behebenPsychische und körperliche Symptome von beispielsweise Depression, Angsterkrankung, Burnout, Posttraumatische Belastungsstörung, chronifizierte Beschwerden

Abb. 8
Vorschlag zur Abstufung der negativen Beanspruchungsfolgen

4.4.2.3
Risikomatrix und Risikogruppe psychischer Faktoren

Aus der Zusammenführung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines psychischen Faktors in negativer Ausprägung (WpF) und der negativen Beanspruchungsfolgen (nB) ergibt sich nachstehende Matrix zur Bestimmung des Risikos (R) und die Einteilung zu den entsprechenden Risikogruppen (Abbildungen 9 und 10):

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Abb. 9
Risikomatrix zur Bestimmung des Risikos psychischer Faktoren

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Abb. 10
Einteilung der Risikogruppen zur Beurteilung psychischer Belastung

Wichtig ist, dass für jeden einzelnen psychischen Faktor eine Risikomatrix erstellt werden muss. Das ist vergleichbar mit den Gefahrstoffen- auch hier ist es notwendig, jeden einzelnen Gefahrstoff zu betrachten und nicht alle zusammen. In der Gesamtschau können bei einer Tätigkeit mehrere psychische Faktoren relevant werden. Dann ist es möglich, dass deren Kombination eine negative Auswirkung hat, die beachtet werden muss.

4.4.2.4
Anwendungsbeispiele

Im Folgenden wird anhand von Beispielen dargestellt, wie die Risikomatrix genutzt werden kann. Deutlich wird dabei: Wenn keine allgemeinen Forschungsergebnisse vorliegen, ist es notwendig, zur Erfassung der aktuellen negativen Beanspruchungslage die Beschäftigten mit einzubinden oder zumindest in einem größeren betrieblichen Expertenkreis gemeinsam festzulegen.

Abwechslungsarme Tätigkeit

Verwaltung A: Bei der Beobachtung einer Tätigkeit über einen Arbeitstag hinweg stellt man fest, dass es keinen Aufgabenwechsel gibt. Die Tätigkeit ist abwechslungsarm (Einstufung: häufig). Die Diskussion der Beschäftigten ergibt, dass die Mehrheit ihre Tätigkeit oft "satt" hat, mit Widerwillen zur Arbeit kommt und sich von Pause zu Pause hangelt. Es liegt also bereits eine psychische Sättigung vor. In diesem Fall ist das Risiko mit dem Wert 12 als hoch einzuschätzen und folglich der Handlungsbedarf akut.

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Abb. 11
Beispiel Beurteilung des Risikos in Verwaltung A

Verwaltung B: Bei der Beobachtung einer Tätigkeit über einen Arbeitstag hinweg stellt man fest, dass es keinen Aufgabenwechsel gibt. Die Tätigkeit ist abwechslungsarm (Einstufung: häufig). Die Diskussion mit den Beschäftigten ergibt, dass die Mehrheit ihre Tätigkeit gerne erledigt und damit zufrieden ist. In diesem Fall bleibt die abwechslungsarme Tätigkeit momentan bei dieser Belegschaft ohne Folgen. Das Risiko ist mit dem Wert 0 als nicht vorhanden einzuschätzen. Eventuell besteht bei einzelnen Beschäftigten der Bedarf nach einer individuellen Lösung 10).

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Abb. 12
Beispiel Beurteilung des Risikos in Verwaltung B

Gratifikationskrise

Wenn ein Ungleichgewicht zwischen dem eigenen Engagement und der dafür erhaltenen Belohnung wahrgenommen wird, spricht man von einer Gratifikationskrise.

ccc_3686_02.jpgAus der Praxis ...
Susanne Weber, 48 Jahre, Polizeibeamtin

Polizistin - das war Frau Webers Traumberuf schon als Kind. Ihr ist Gerechtigkeit und ein geregeltes Zusammenleben in der Gesellschaft wichtig. Dafür sorgt sie nun schon seit 28 Jahren im Dienst. Bisher hat sie dabei Wechselschicht- und Wochenenddienste in Kauf genommen, auch wenn es oft schwer war, dies mit dem eigenen Familienleben zu vereinbaren. Schreckliche Szenen bei Unfällen oder Ermittlungsorten, die sie länger seelisch verfolgen, gehören aus ihrer Sicht zum Beruf dazu und sind nicht zu vermeiden.

Doch seit einiger Zeit fragt sich Frau Weber verstärkt, ob sich ihr Einsatz wirklich lohnt. Zunehmend werden sie und ihre Kolleginnen und Kollegen von Bürgerinnen und Bürgern beschimpft, sei es, bei Führerscheinkontrollen oder wenn sie bei Unfällen Schaulustige bittet, die Unfallstelle zu räumen. Immer öfter werden die Einsätze ungefragt per Handykamera gefilmt. Sie fürchtet sich vor dem Tag, an dem ein Video von einem ihrer Einsätze mit hasserfüllten Kommentaren im Netz auftaucht und verbreitet wird. Konnte sie am Anfang ihres Berufslebens noch stolz erzählen, dass sie Polizistin ist, verschweigt sie es heutzutage lieber, um abwertende Kommentare zu vermeiden.

Frau Weber wacht regelmäßig frühmorgens auf und grübelt über ihre Arbeitssituation nach. Dabei fühlt sie sich innerlich leer und kommt zu keiner Lösung.

Laut Forschungsergebnis von Prof. Rau (iga Report 31) sind als mögliche Wirkungen der Gratifikationskrise Herz-Kreislauf-Erkrankung, Depression und Psychische Beeinträchtigung zu erwarten. Die Schadensschwere lässt sich damit als länger anhaltende bis extreme Folgen einstufen. Das bedeutet, dass bereits bei seltenem Vorkommen der Gratifikationskrise Handlungsbedarf im mittleren Bereich besteht (Risikogruppen 4 und 8) und der Handlungsbedarf sehr schnell dringend wird (Risikogruppen 12-24).

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Abb. 13
Beispiel Beurteilung des Risikos Gratifikationskrise

Das Themenfeld psychische Belastung wird aktuell verstärkt beforscht zum Beispiel hinsichtlich möglicher Dosis-Wirkung-Beziehungen oder Expositionszeiten. Verschiedene Projekte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beschäftigen sich aktuell mit unterschiedlichen Facetten der "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt" und werden regelmäßig veröffentlicht. Daher ist es notwendig, sich regelmäßig über neue Ergebnisse zu informieren (vgl. BAuA 2017, Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt) und diese ggf. in der eigenen Beurteilung zu berücksichtigen. 11)

  • Befragungen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

  • Beschwerden

  • Konflikte

  • Überlastungsanzeigen

  • Gesundheitsberichte der Krankenkassen

  • Störungs- und Fehlerhäufungen

  • Unfälle und Verletzungen, Beinahe-Unfälle

Liegen ungünstige Ausprägungen einzelner psychischer Belastungsfaktoren und auffällige betriebliche Beurteilungskriterien vor, besteht dringender Handlungsbedarf.

4.4.3 Auswertung betrieblicher Daten

Unternehmen verfügen über eine Vielzahl betrieblicher Daten, die ergänzend zur Beurteilung der psychischen Belastungsfaktoren genutzt werden können:

  • Krankenstandanalysen

  • Berichte der Arbeitsmedizin

  • Ergebnisse des Arbeitsschutzausschusses

ccc_3686_04.jpgAnwendungsbeispiel
Auswertung betrieblicher Daten

Ein Unternehmen der Schwerindustrie mit mehr als 1000 Beschäftigten kombiniert bei der Beurteilung psychischer Belastung das Auftreten ungünstiger Ausprägungen psychischer Belastungsfaktoren mit dem Vorliegen auffälliger betrieblicher Daten.

Zum Beispiel wird betrachtet, ob hohe Arbeitsintensität und geringer Entscheidungsspielraum in Zusammenhang stehen mit
  • signifikanten negativen Abweichungen der Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen in einem Arbeitsbereich

  • signifikanten negativen Abweichungen des Krankenstandes eines Arbeitsbereiches gegenüber dem Gesamtunternehmen

  • signifikanten Häufungen psychischer Erkrankungen eines Arbeitsbereiches

  • signifikanten Qualitätsproblemen

Dies kann auch innerhalb eines Workshops oder im Arbeitsschutzausschuss erfolgen

Nach DIN EN ISO 10075-1:2018-01

Im Sinne der humanen Gestaltung von Arbeitsplätzen kann es an diesem Arbeitsplatz dennoch angebracht sein, Änderungen vorzunehmen, um die Kriterien von Lernförderlichkeit und Persönlichkeitsentwicklung zu erfüllen.

www.baua.de → Themen → Arbeit und Gesundheit → Psychische Gesundheit