DGUV Information 206-026 - Psychische Belastung - der Schritt der Risikobeurteilung Fachinformation für die Prävention

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Abschnitt 1 - 1 Vorwort

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013, in dem explizit die psychischen Belastungen bei der Arbeit als Gefährdung genannt und beurteilt werden müssen, entwickelt sich auf diesem Gebiet in Unternehmen und Verwaltungen eine große Aktivität, um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen. Ebenso bieten viele freie Dienstleister auf diesem Markt eigene Vorgehensweisen und Methoden an.

Mit dieser Fachinformation sollen Sie den sich entwickelnden Markt und bereits vorliegende Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung in Verwaltung und Betrieb sowohl inhaltlich als auch in ihrer Prozessqualität beurteilen können. Der Fokus wird dabei auf den Schritt der Beurteilung gelegt. Dazu hat die Projektgruppe "Empfehlungen zur Beurteilung psychischer Belastung" aus dem Sachgebiet "Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt" der DGUV für Sie relevante Konzepte und Erkenntnisse aktueller Veröffentlichungen kompakt und mit vielen Anwendungsbeispielen zusammengestellt. Zitierte Studien sollen Ihnen konkrete Fakten als Argumentationshilfe an die Hand geben. Hinweise auf weitergehende Literatur sind für die eigenständige Vertiefung gedacht.

Die Rubrik "Aus der Praxis..." soll Ihnen verschiedene Szenarien aufzeigen, die Ihnen in der Praxis begegnen können. Auf die Auflösung der Szenarien in konkrete Vorgehensweisen wurde bewusst verzichtet, da es in der betrieblichen Realität vor Ort gilt, organisationsspezifisch vorzugehen und es keine standardisierten Musterlösungen gibt.