Abschnitt 5 - 5 Hinweis auf die weiteren Schritte nach der Beurteilung
Mit dem abgeschlossenen Schritt der Beurteilung ist ein weiterer Meilenstein in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erreicht. Je nach den Ergebnissen können nicht alle erkannten Handlungsfelder sofort angegangen werden, es müssen Prioritäten gesetzt werden. Diese und andere Überlegungen sind bei den weiteren Schritten notwendig (GDA, 2018):
Schritt 4: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
Schritt 5: Wirksamkeitskontrolle
Schritt 6: Aktualisierung/Fortschreibung
Schritt 7: Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung gilt unter anderem dann als angemessen durchgeführt, wenn der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt worden ist (Nationale Arbeitsschutzkonferenz, 2017). Da alle Mitgliedsbetriebe einem ständigen Wandel unterworfen sind, ist die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich zu verfolgen.