Abschnitt 3.4 - 3.4 Bildungsangebote gestalten und betreuen
Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen haben das Ziel, eine möglichst gute Entwicklung jedes Kindes zu unterstützen. Dabei sollten sich die Kinder soziale, emotionale und körperliche Kompetenzen in einem selbsttätigen Prozess aneignen können. Dafür sind vielfältige pädagogische Angebote geeignet, die sich am Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder orientieren. Bei der konkreten Ausgestaltung der Angebote muss das Bildungsprogramm des jeweiligen Bundeslandes ebenso wie Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.
Abb. 15
Prävention: Bildungsangebote sind immer unter den Aspekten Sicherheit und Gesundheit zu hinterfragen.
Rechtliche Grundlagen | |
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Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
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Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
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Die Sicherheit und Gesundheit der Kinder können insbesondere durch folgende Mängel und Rahmenbedingungen gefährdet sein:
Gefahrstoffe
Defekte Geräte
Unsachgemäße Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien
Nicht alters- oder entwicklungsgerechte Materialien
Stolperstellen und Bodenunebenheiten
Ungeeignete Ausstattung
Unzureichende Qualifikation
Mangelnde Aufsicht
Maßnahmen |
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Gefährdungen kennen und berücksichtigen
Veranlassen Sie bei der didaktischen Planung von Bildungsangeboten sogleich deren Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungen sind jeweils für die konkreten Gruppen-, Lern- und Arbeitssituationen zu ermitteln - und zwar für alle an dem Bildungsangebot Beteiligten. Machen Sie dabei auch pädagogische und psychologische Aspekte sichtbar.
Fachliche Voraussetzungen schaffen
Sie sollten als Träger sicherstellen, dass Ihre pädagogischen Fachkräfte für die geplanten Angebote ausreichend qualifiziert sind. Sie sollten deshalb Pläne für die fachliche Aus- und Weiterbildung in Ihren Kindertageseinrichtungen entwickeln. Dies kann auch im Austausch mit anderen erfahrenen Einrichtungen erfolgen.
Bieten Sie Ihren pädagogischen Fachkräften fachliche Unterstützung an, wenn sie sich bei der Beurteilung der Gefährdungen oder bei der Umsetzung des Angebotes unsicher fühlen.
Rahmenbedingungen schaffen
Schaffen Sie Rahmenbedingungen für sichere, altersspezifische und entwicklungsförderliche Bildungsangebote. Hierzu gehören unter anderem
spezifische Bereiche und Räume für die Durchführung der Angebote wie Kreativraum, Theater, Bibliothek oder Kinderküche,
rutschfeste Bodenbeläge, keine Stolperstellen, kein herumliegendes Material, insbesondere in Werk- und Experimentierräumen,
kipp- und standsicher aufgestellte Regale, gegen Herausfallen gesicherte Schubladen,
sicheres und altersgerechtes Spiel- und Bastelmaterial,
proaktives Aufsichtsverhalten,
gesicherte und übersichtliche Aufbewahrung von Materialien sowie Werkzeugen,
Verhaltensregeln zum Umgang miteinander und zur Handhabung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen.
Abb. 16
In einem sicheren Umfeld können Kinder besondere Fähigkeiten entfalten.
Gemeinsam planen
Es ist empfehlenswert, Bildungsangebote gemeinsam mit den Kindern und im Team zu planen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Themen der Kinder und die Kompetenzen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfließen sowie gemeinsam verbindliche Regelungen getroffen werden können.
Die Planung berücksichtigt:
Alter, Anzahl und Kompetenzen der Kinder
Art des Bildungsangebotes
Umfang und Gestaltung der Aufsicht
Qualifikation und Anzahl der Beschäftigten
Maßnahmen bei kurzfristigen Veränderungen der Rahmenbedingungen wie Ausfall einer Begleitperson oder schlechtes Wetter
Es hat sich bewährt, Bildungsangebote zu evaluieren und dabei besondere Vorkommnisse und Unfälle zu berücksichtigen. Für Planung und Evaluation sollten Sie ausreichend Zeit und Räume zur Verfügung stellen.
Bildungsangebote vielfältig gestalten
Indem sich Kinder mit möglichst vielen und unterschiedlichen Themen, Materialien und Gegenständen beschäftigen, können sie Kompetenzen aufbauen und damit Sicherheit gewinnen. Deshalb sollten Sie Kindern auch die Möglichkeit geben, den sicheren Umgang mit Werkzeugen und Maschinen sowie Feuer und Wasser zu lernen. Verbote sind angebracht, wenn die verantwortliche Fachkraft bei der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren für die Kinder trotz aller präventiven Maßnahmen als zu groß einstuft. Dabei sind die Möglichkeiten und Bedürfnisse aller Kinder zu berücksichtigen.
Schaffen Sie in Ihren Teams ein gemeinsames Verständnis von Aufsichtsführung und eine einheitliche Einschätzung von Risiken, Wagnissen und Gefährdungen.
Bildungsangebote betreuen
Kinder benötigen Freiräume, um sich zu entfalten. Sie benötigen aber auch Regeln und Vorgaben, damit ihre Sicherheit bei allen Bildungsangeboten gewährleistet werden kann. Stellen Sie in Ihren Einrichtungen sicher:
Kindgerechte Vermittlung wichtiger Informationen
Keine verdeckten Risiken und Gefahren
Zulassen von Freiräumen für Eigenaktivitäten der Kinder sowie von Fehlern, denn sie gehören zum Lern- und Entwicklungsprozess von Kindern dazu
Einbeziehung der Kinder bei der Aufstellung von Regeln
Verantwortungsübernahme durch die Kinder
Beteiligung der Kinder bei der Auswertung von besonderen Vorkommnissen und Unfällen
Achten Sie darauf, dass sich Umfang und Intensität der Aufsicht an dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung orientieren.
Abb. 17
Alles klar? Regeln können kindgerecht vermittelt werden.
Umgang mit Gefahrstoffen vermeiden
Kreativ mit Farben, Klebstoffen, Knete, Ton oder Holz umzugehen, gehört zum Alltag in Kindertageseinrichtungen. Mit Blick auf die Gesundheit müssen Sie in Ihren Einrichtungen darauf achten, dass
insbesondere Kinder keine Gefahrstoffe verwenden, sondern Farben und Kleber ohne gesundheitsgefährliche Lösemittel,
keine Materialien bearbeitet werden, die gefährliche Stäube entwickeln wie Speckstein und Harthölzer,
vorhandene Gefahrstoffe in verschlossenen Räumen oder Schränken aufbewahrt werden.
Mit Feuer sicher umgehen
Wird mit offenem Feuer gearbeitet, sind folgende Rahmenbedingungen notwendig:
Brandschutzordnung und gegebenenfalls weitere länderspezifische Regelungen beachten
Offenes Feuer nur in Gegenwart Erwachsener verwenden
Alle brennbaren Stoffe aus der unmittelbaren Umgebung des Feuers entfernen
Geeignete Löschmittel wie Sand oder Wasser beziehungsweise Feuerlöscher bereitstellen
Bei offenen Flammen Unterlagen aus nicht brennbarem Material verwenden
Ausreichende Sicherheitsabstände zum Feuer einhalten
Kontinuierliche Aufsicht sicherstellen
Mit Werkzeugen, Maschinen und Geräten umgehen
Wo die Kinder mit Geräten, Maschinen und Werkzeugen umgehen, brauchen sie eine fachgerechte Anleitung, sichere Rahmenbedingungen und ausreichend Aufsicht. Dazu muss Ihr Personal selbst die Betriebsanweisungen der Arbeitsmittel kennen und im Umgang unterwiesen worden sein.
Alles, was von den Kindern nicht ohne Aufsicht benutzt werden darf, müssen Sie gegen unbefugte Benutzung sichern, beispielweise durch Schlüsselschalter oder Aufbewahrung in einem verschließbaren Schrank oder Raum.
Abb. 18
Alles im Blick: Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, mit welchen Gefahren in einem Werkraum zu rechnen ist.
Sicher kochen
Kochstellen in Kinderküchen sollen Sie durch Herdschutzgitter sichern. Strom-Zuleitungen und Standflächen von Küchengeräten sollten sich außerhalb der Reichweite der Kinder befinden. Die Energiefreigabe des Herdes soll durch einen gesonderten Schalter außerhalb der Reichweite der Kinder gewährleistet werden.
An Entnahmeapparaturen, die Kindern zugänglich sind, soll die Wassertemperatur 43 °C nicht überschreiten.
Sollen Kinder in Küchen tätig werden, die für Erwachsene eingerichtet sind, haben sich höhengerechte Standplätze für Kinder bewährt.
Mit digitalen Medien umgehen
Wo digitale Medien zum Bildungsangebot gehören, sorgen Sie unter anderem für folgende Voraussetzungen:
Kindgerechte Gestaltung des Lernplatzes
Alters- und entwicklungsgerechte Hard- und Software
Einheitliche Regeln für die Benutzung der digitalen Medien
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel
Steckdosen mit Kindersicherung
Übersicht siehe Anhang 4.4