Abschnitt 3 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
Das Symbol weist auf gute Praxisbeispiele und Praxistipps,
das Ausrufezeichen auf wichtige Maßnahmen hin.
Die Themen (Tätigkeiten und Arbeitsplätze) sowie die aufgeführten Gefährdungen und beschriebenen Maßnahmen sind nicht vollzählig. Die Branchenregel
beleuchtet vornehmlich die Tätigkeiten und die Arbeitsplätze einer Branche, die aus fachlicher Sicht bedeutsam für die Sicherheit und Gesundheit der Branchenmitglieder sind,
nennt in erster Linie die Gefährdungen beziehungsweise Gefährdungsfaktoren, die bei diesen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen zu nennenswerten Beeinträchtigungen von Sicherheit und Gesundheit führen können,
beschreibt insbesondere die Maßnahmen, die hinsichtlich der beschriebenen Gefährdungen eine hohe präventive Wirksamkeit haben.
Die beschriebenen Maßnahmen besitzen eine unterschiedliche Verbindlichkeit:
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Zudem ist bei den nachfolgenden Ausführungen zu berücksichtigen, dass bei der Umsetzung eines Teils der beschriebenen Maßnahmen auch landesspezifische Regelungen beachtet werden müssen.