DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen

Das Symbol ccc_3684_31.jpg weist auf gute Praxisbeispiele und Praxistipps,

das Ausrufezeichen ccc_3684_29.jpg auf wichtige Maßnahmen hin.

Die Themen (Tätigkeiten und Arbeitsplätze) sowie die aufgeführten Gefährdungen und beschriebenen Maßnahmen sind nicht vollzählig. Die Branchenregel

  • beleuchtet vornehmlich die Tätigkeiten und die Arbeitsplätze einer Branche, die aus fachlicher Sicht bedeutsam für die Sicherheit und Gesundheit der Branchenmitglieder sind,

  • nennt in erster Linie die Gefährdungen beziehungsweise Gefährdungsfaktoren, die bei diesen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen zu nennenswerten Beeinträchtigungen von Sicherheit und Gesundheit führen können,

  • beschreibt insbesondere die Maßnahmen, die hinsichtlich der beschriebenen Gefährdungen eine hohe präventive Wirksamkeit haben.

Die beschriebenen Maßnahmen besitzen eine unterschiedliche Verbindlichkeit:

  • Eine verbindliche Maßnahme beruht auf Gesetzen, Verordnungen und DGUV Vorschriften und ist mit Verbformen wie zum Beispiel "müssen", "nicht dürfen", "erforderlich sein" oder "nicht zulässig sein" sowie vergleichbaren Formulieren beschrieben. Sie ist zudem farblich unterlegt.

  • Eine zwingende Maßnahme beruht auf staatlichen Regeln, Regeln der Unfallversicherungsträger oder vergleichbaren Regelungen. Diese Maßnahmen müssen durchgeführt werden, wenn die Verantwortliche oder der Verantwortliche es kann. Es bleibt somit ein kleiner Spielraum für gleichwertige Lösungen. Diese Maßnahmen sind mit den Verbformen "soll" und "soll nicht" beschrieben. Sie sind ebenfalls farblich unterlegt.

  • Eine empfohlene Maßnahme beruht auf DGUV Informationen, Informationen der Unfallversicherungsträger, Regelwerken anderer Verbände oder auch wissenschaftlichen Erkenntnissen. Beschrieben werden diese Maßnahmen mit den Verbformen "sollte", "können" und "sollte nicht" sowie gleichbedeutender Formulierungen wie zum Beispiel "es wird empfohlen", "empfehlenswert", "ist in der Regel", "es hat sich bewährt", "es wird nicht empfohlen" und "sollte vermieden werden".

Zudem ist bei den nachfolgenden Ausführungen zu berücksichtigen, dass bei der Umsetzung eines Teils der beschriebenen Maßnahmen auch landesspezifische Regelungen beachtet werden müssen.